Verantwortlichkeit der Brandschutzbegehung klären?

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Brandschutzbegehung

Wann findet die regelmäßige Brandschutzbegehung statt?
Es besteht die gesetzliche Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen stattfinden.

Wo steht die gesetzliche Grundlage? Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz. Um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erfolgen. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen umgehend beseitigt werden.

Was muss bei Brandschutzbegehungen kontrolliert werden?

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

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Wie häufig sollen die Brandschutzbegehungen stattfinden?
Neben wöchentlichen Kontrollgängen durch den Betrieb sollte mindestens einmal jährlich eine große Brandschutzbegehung durchgeführt werden.

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Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

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Unsere Software unterstützt Sie bei der Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln, der Organisation von Arbeitsmittelprüfungen und deren Dokumentation. Die Software verwaltet die Aufgaben und Termine im Arbeitsschutz. Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln. Organisieren Sie die Arbeitsmittelprüfungen in der All-in-One-Software Wartungsplaner. Die Betriebsanweisungen, Begehungen und die Dokumentation und auch die Verwaltung der Gefahrstoffe ist Bestandteil der Software.