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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

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Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.

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Im Bereich Arbeitssicherheit spielt die lückenlose Dokumentation eine große Rolle.
Dokumentieren Sie mit der mobilen Arbeitsschutz App während der Sicherheitsbegehung die auffallenden Mängel.
Mit den angehängten Checklisten und den ausfüllbaren PDF Formularen erledigen Sie die erledigen Dokumentation, indem Sie mit der digitalen Signatur Ihre Rechtssicherheit erhöhen.
Nach dem Ausfüllen der Checklisten werden anfallende Maßnahmen in den Wartungsplaner übertragen. So können Sie die anfallenden Aufgaben direkt deligieren.

Automatischen Prüfterminerinnerung
Für Maschinen und Anlagen bietet der Wartungsplaner die Möglichkeit der automatischen Prüfterminerinnerung, sowie Aufzeichnung der Leistungsdaten.

So steht einer papierlosen und unkomplizierten Wartung nichts im Weg.
Das Einscannen des auf den zu prüfenden Betriebsmittel befestigten Barcode Etiketten erlaubt den Zugriff auf die entsprechenden Wartungsunterlagen des jeweiligen Gegenstands sowie auf die benötigten Protokolle, die für die Prüfung vollständig auszufüllen sind.

Asset Management und Anlagenmanagements
Die Einführung neuer Technologien in der Software gestützten Instandhaltung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Anlagenmanagements. Mit dem Asset Management HOPPE Wartungsplaner können Sie den Zustand und die Leistung Ihrer Anlagen optimieren.

Die Optimierung der Anlagen gewinnt mehr an Bedeutung
Mit der Software für die „Vorausschauende digitale Wartung“ bietet die HOPPE Unternehmensberatung eine fortschrittliche Methode zur präventiven Instandhaltung. Ziel ist es, eine Steuerung zu schaffen, die einen optimierten Betrieb ermöglicht. Dabei sollen neue digitale Werkzeuge frühzeitig auf Probleme hinweisen und Ausfälle vermeiden.

Die vorausschauende Wartung, auch Predictive Maintenance genannt, analysiert Anlagenteile sowie Produktions- und Betriebsdaten. So können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber den Zustand ihrer Systeme kontinuierlich überwachen und Ressourcen optimal einsetzen.

Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Betriebseffizienz zu steigern und ihre Lebensdauer der Maschinen und Anlagen zu verlängern. Dies führt zu Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung und verbesserter Qualität.

Die Wartung betrifft eine Vielzahl an einzelnen Maschinen, Anlagen und Komponenten.
Teilweise handelt es sich um feste Intervalle, oft jedoch auch um variable Termine, die von Faktoren wie Betriebsstunden und Abnutzung abhängen.
Dazu kommen zahlreiche sicherheitstechnische Verpflichtungen, etwa wie in der Schweiz die Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Als Versicherungsleistungen werden für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.

Auch die wiederkehrenden Termine wie der E-Check gehören in den Fokus der Elektrofachkraft und somit in einen Wartungsplaner.
Die Notwendigkeit der Einhaltung von Wartungs- und Prüfterminen ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Vorgaben. Neben dem Werterhalt ist auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Maschinen erforderlich.