Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

Instandhaltungssoftware für die Logistikbranche

Instandhaltungssoftware für die Logistikbranche
Betriebs- und Funktionssicherheit der Maschinen in der Logistik
Mit dem richtigen Tool Prüffristen und Wartung in der Logistik professionell verwalten
mehr lesen

Instandhaltungsdatenbank, Maschinenverwaltung, Auftragsmanagement . Me

Instandhaltungsdatenbank für die technische Dokumentation
Überwachung und Senkung der Instandhaltungskosten
Verwaltung von wiederkehrenden Instandhaltungsaktivitäten
mehr lesen

Prüfmittelbestand im Unternehmen mit Prüfmittelmanagement-Software sic

Prüfmittelmanagement Software zur Prüfmittelüberwachung
Automatisiertes Prüfmittelmanagement
Sie behalten den Überblick über alle anstehenden Kalibrierungen
mehr lesen




Mehr Sicherheit durch die All-in-One-Software für die Arbeitsmittelprüfung
Unsere Software unterstützt Sie bei der Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln, der Organisation von Arbeitsmittelprüfungen und deren Dokumentation. Die Software verwaltet die Aufgaben und Termine im Arbeitsschutz. Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln. Organisieren Sie die Arbeitsmittelprüfungen in der All-in-One-Software Wartungsplaner. Die Betriebsanweisungen, Begehungen und die Dokumentation und auch die Verwaltung der Gefahrstoffe ist Bestandteil der Software.

Teilweise ist die Verwaltung von Daten im Instandhaltungsbereich zu komplex.
Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
Ohne eine effizient Softwarelösung für diese Herausforderungen, verlieren Unternehmen schnell den Überblick.
Mit dem Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm versetzen Sie das Instandhaltungsteam in die Lage, die Organisation und Datenpflege zu rationalisieren.

Der Leistungsumfang der Wartungsplaner-Software umfasst die Erfassung von Equipments sowie deren Aufgaben und Prüfberichte sowie Aufgabenlisten.
Lassen Sie sich anhand von praxisbezogenen Demodaten in der kostenlosen Testversion zeigen, welche Lösung die Hoppe Unternehmensberatung für die Instandhaltungsorganisation entwickelt hat.

Überblick über Wartungsprozesse, Wartungsrichtlinien und laufende Wartungsverträge
In der Instandhaltung stehen Sie jeden Tag vor der Herausforderung, eine optimale Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zu gewährleisten.

Wie können Sie die Anlagenverfügbarkeit weiter optimieren?
Wie können Sie die Umsetzung von HSE-Vorschriften vereinfachen?
Wie können Sie die Lebensdauer Ihrer Anlagen verlängern?
Wie werden die Instandhaltungskosten besser kontroliert?

Unsere bewährte Instandhaltungsmanagementsoftware "Wartungsplaner" unterstützt Sie und strukturiert Ihren Instandhaltungsprozess. Lernen Sie die Vorteile der Instandhaltungssoftware kennen.
Mit der Wartungssoftware sind Sie besser in der Lage den Überblick über Wartungsprozesse, Wartungsrichtlinien, laufende Verträge, die Ausfallzeiten zu behalten.

Der Hoppe Wartungsplaner erleichtert die Dokumentation von Wartungen.
Mit dem Wartungsplaner von HOPPE kann Produktivität der Instandhalter deutlich gesteigert werden. Verkürzen Sie die Stillstandzeiten und steigert die Lebensdauer von Anlagen.