Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Planungs- und Organisationsoftware für Wartungen
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Maschinenausfälle kosten Zeit und Geld und sind aus wirtschaftlicher Sicht ein Desaster. Mithilfe vorbeugender Instandhaltung können mit der passenden Planungssoftware für Wartungen beginnende Schäden bereits im Vorfeld aufgedeckt und planbar beseitigt werden.

Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet? Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.

Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.

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Software für die präventive Instandhaltung von Maschinen
Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ist ein Computerized Maintenance Management System (CMMS), das Instandhaltungsprozesse digitalisiert, strukturiert und mobil verfügbar macht. Das CMMS kann sowohl in der reaktiven als auch in der präventiven Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Gebäudetechnik eingesetzt werden.

Mit der mobilen Wartungsplaner-App verfügen Sie über eine mobile Verfügbarkeit sämtlicher Informationen über eine benutzerfreundliche App sowie die durchgängige Dokumentation aller Vorgänge sorgen für Klarheit, Effizienz und Rückverfolgbarkeit im gesamten Instandhaltungsprozess.

Schäden und Unfälle im Bereich der Wartung und Instandhaltung reduzieren
Eine optimierte Organisation und Dokumentation reduziert Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Wenn Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nicht korrekt durchgeführt werden, kann es sein, dass Sie dann zivil-, öffentlich- und strafrechtlich haftbar sind.

Erhalten Sie mit dem Wartungsmanager ein Softwaretool, mit dem Sie sich vor den Risiken einer persönlichen Haftung absichern können. Legen Sie in der Instandhaltungssoftware ( Software zu Instandhaltung) fest, ob Sie die Instandhaltungsleistungen selbst durchführen oder an Dienstleister auslagern.

Der Wartungsplaner führt einen Wartungskalender der Wartungsarbeiten
Die Software erinnert an anstehende Termine per E-Mail und erfasst Wartungsarbeiten in einer digitalen Maschinenakte. Neben der manuellen Eingabe von Prüf- und Wartungsinformationen ermöglicht der Wartungsplaner die Maschinendaten digital zur Verfügung zu stellen.

Alle Wartungsinformationen werden über eine entsprechende mobile APP in das Programm integriert.
Der Wartungsplaner bietet Ihnen einen ersten Schritt in Richtung vorausschauender oder vorbeugender Instandhaltung (predictive bzw. preventive Maintenance). Durch die digitale Wartungsorganisation können wir Ihre Wartungsteam bedeutend entlasten.

"Die mobile Service-App hat uns gleich begeistert – von der Funktionalität und Usability“, erklärt Stefan Egli, Geschäftsführer der Egli’s frische Küchen-Kräuter AG. „Damit können wir unsere Anforderungen weitestgehend im Standard umsetzen. Außerdem hat uns das Team der HOPPE Unternehmensberatung mit ihrer Beratung und Branchenerfahrung komplett überzeugt."

Treffen sie Ihre Entscheidungen anhand der Wartungs- und Instandhaltungsdaten
Instandhaltungsmanager und Instandhaltungsleiter erwarten von der Software Wartungsplaner eine umfassende Lösung zur Unterstützung auf Grundlage der Instandhaltungskenzahlen und den Instandhaltungsstatistiken. Überwachen Sie die Geräteverfügbarkeit und behalten Sie alle Ausfallzeiten im Auge.

Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Technische Arbeitsmittel
  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
  • Hebebühnen