Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Mit der HOPPE Instandhaltungssoftware greifen Sie auf einen einheitlichen, aktuellen und übersichtlichen Datenbestand zu.
Alle Informationen sind sofort verfügbar. Die Basis im Instandhaltungsmanagement ist die strukturierte Verwaltung aller prüfpflichtigen Objekte mit Prüfterminen, Fristen, Dokumenten und technischen Daten.

Die Anlagenstruktur wird auf mehreren Ebenen (Typ, Gruppe, Ort, Kostenstelle,..) abgebildet.
Die Darstellung in Ebenen wie die Windows Ordnerstruktur ist übersichtlich, transparent und leicht nachvollziehbar.
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Wartungsplaner macht die Dokumentation der Maßnahmen schneller wirtschaftlich und beschleunigt die Umsetzung. Damit das umständliche Handling der Dokumentation die Einhaltung der Wartungstermine nicht verhindert, haben Experten und Expertinnen die digitale Plattform Wartungsplaner entwickelt.

Die Aufgaben sind sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar dargestellt.
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In jedem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet. Diese sind von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet für jedes Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Elektrosicherheit Software zur Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel. Mit dem Wartungsplaner werden Sie die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen.

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Wartungsplaner ist die passende Lösung für die Anlagendokumentation
Mit diesen Vorteilen im Dokumentenmanagement meistern sie die Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Anlagenbetreiber sowie Anlagenbauer haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. Für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Die Anlagendokumentation umfasst ein leistungsstarkes Dokumentenmanagement System (DMS) und verwaltet die komplette digitale Dokumentation von Anlagen. Die Mitarbeiter werden bei den täglichen Aufgaben entlastet. Der Wartungsplaner erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
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Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.

Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:

  • Krane
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Brandschutztore und –türen
  • Leitern, Tritte und Regale
  • Toren, Türen und Fenstern
  • elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
  • Hebebühnen,Überladebrücken
  • Kettenprüfungen
  • Anschlagmittel
  • Feststellanlagen

Instandhaltungssoftware für die Produktion und Industrie
Unsere moderne Instandhaltungssoftware ist eine klassische Instandhaltungs- und Planungssoftware (IPS), auch bekannt als Wartungsprogramm, Wartungsmanager oder Wartungssoftware.
Die Instandhaltungssoftware hilft Ihnen dabei, Ihr Instandhaltungsmanagement zu optimieren. Wartungen, Instandsetzungen, Inspektionen und Reparaturen werden zentral in einer Datenbank geplant und dokumentiert.

  • Senken Sie die Instandhaltungskosten, indem Sie sämtliche Störungen erfassen
  • Dokumentieren Sie alle Vorgänge in der Instandhaltung.
  • Analysieren Sie die Schwachstellen jeder einzelnen Maschine.
  • Reduzieren Sie mit der Instandhaltungssoftware die Ausfallrisiken.

Die HOPPE Instandhaltungssoftware verfügt über eine moderne und benutzerfreundliche Oberfläche.
Ergänzend können die Aufgaben per Tablet oder Smartphone (IOS / Android) erfasst werden.
Alle Daten, Checklisten und Prüfplänen haben Sie bei der Wartung oder Reparatur zur Hand.
Mit der mobilen APP kann Ihr Service- oder Instandhaltungsteam beispielsweise einen Schaden direkt vor Ort erfassen und mit Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen sowie einer Checkliste dokumentieren.

Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.