arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung

Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeiter müssen zwingend auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die G-Ziffern Handlungsempfehlungen der DGUV entsprechend aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben

  • G 1.1 Quarzhaltiger Staub
  • G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
  • G 1.3 keramikfaserhaltiger Staub
  • G 1.4 Staubbelastung
  • G 2 Blei
  • G 3 Bleialkyle
  • G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
  • G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
  • G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  • G 7 Kohlenmonoxid
  • G 8 Benzolv
  • G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
  • G 10 Methanol
  • G 11 Schwefelwasserstoff
  • G 12 Phosphor (weißer)
  • G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
  • G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
  • G 15 Chrom VI – Verbindungen
  • G 16 Arsen oder seine Verbindungen
  • G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
  • G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan (Pentachlorethan)
  • G 20 Lärm
  • G 21 Kälte
  • G 22 Zähne
  • G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
  • G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G 26 Atemschutzgeräte
  • G 27 Isocyanate
  • G 28 Arbeiten in sauerstoff-reduzierten Bereichen
  • G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
  • G 30 Hitzearbeiten
  • G 31 Überdruck
  • G 32 Cadmium und seine Verbindungen
  • G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
  • G 34 Fluor oder seine Verbindungen
  • G 35 Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
  • G 36 Vinylchlorid
  • G 37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G 38 Nickel oder seine Verbindungen
  • G 39 Schweissrauche
  • G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
  • G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • G 43 Biotechnologie
  • G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
  • G 45 Styrol
  • G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems
  • G 88 Deponie (BG Bau)
  • G 88 Holzschutzmittel (Holz-BG)

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

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Wir decken mit dem Wartungsplaner die Anforderungen rund um die Arbeitssicherheit ab.
Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitsschutzprozessen herauszuholen. Dashboards machen aus der Wartungsplanungsprogramm eine intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt. Mehr Transparenz und Überblick!

Mit dem Wartungsplaner werden alle Wartungen und Reparaturen gespeichert und sind chronologisch abrufbar.

Wir bieten eine innovative Business Lösung für das Wartungsmanagement an.
Über die Beratung, der Installation und der Betreuung unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Lösung, die genau auf den Bedarf und die vorgegebene Situation zugeschnitten ist.

Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
  • regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen

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Mehr Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Unsere Dokumentationslösung Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung zum Managen von Prüfterminen, Wartungen und Inspektionen. Mit der Software können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
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Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung