arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung

Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeiter müssen zwingend auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die G-Ziffern Handlungsempfehlungen der DGUV entsprechend aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben

  • G 1.1 Quarzhaltiger Staub
  • G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
  • G 1.3 keramikfaserhaltiger Staub
  • G 1.4 Staubbelastung
  • G 2 Blei
  • G 3 Bleialkyle
  • G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
  • G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
  • G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  • G 7 Kohlenmonoxid
  • G 8 Benzolv
  • G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
  • G 10 Methanol
  • G 11 Schwefelwasserstoff
  • G 12 Phosphor (weißer)
  • G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
  • G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
  • G 15 Chrom VI – Verbindungen
  • G 16 Arsen oder seine Verbindungen
  • G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
  • G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan (Pentachlorethan)
  • G 20 Lärm
  • G 21 Kälte
  • G 22 Zähne
  • G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
  • G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G 26 Atemschutzgeräte
  • G 27 Isocyanate
  • G 28 Arbeiten in sauerstoff-reduzierten Bereichen
  • G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
  • G 30 Hitzearbeiten
  • G 31 Überdruck
  • G 32 Cadmium und seine Verbindungen
  • G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
  • G 34 Fluor oder seine Verbindungen
  • G 35 Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
  • G 36 Vinylchlorid
  • G 37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G 38 Nickel oder seine Verbindungen
  • G 39 Schweissrauche
  • G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
  • G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • G 43 Biotechnologie
  • G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
  • G 45 Styrol
  • G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems
  • G 88 Deponie (BG Bau)
  • G 88 Holzschutzmittel (Holz-BG)

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

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vollständige Informationen bei der Übergabe an Kollegen
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden. Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhaltungsabteilung immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.

Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital.
Der Wartungsplaner bietet einen idealen Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement. Die Prozesse in Unternehmen verzahnen sich sowohl intern als auch extern. Die Qualität der Daten, der Arbeitsabläufe und die Benutzerkenntnisse bei der Nutzung der elektronischen Wartungsverwaltung sind entscheidende Faktoren für Akzeptanz und Effektivität.
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie ein einfacher Einstieg in das digitale Dokumentenmanagements (DMS) gelingt.
Die Software führt leicht verständlich die digitale Wartungsplanung ein. Sie gibt einen Überblick, dokumentiert Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen, und grenzt Wartungen, Inspektionen und Prüftermine voneinander ab.

Wiederholungsprüfung von Maschinen
Alle Unternehmen, die Anlagen und Maschinen betreiben, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.

Effektivität und Effizienz nehmen mit Smartphones und Tablets zu
Smartphones und Tablets sorgen dafür, dass Prüfberichte, Prüfprotokolle zu den Prüfobjekte überall verfügbar sind und Daten direkt erfasst werden können. Prozesse lassen sich dadurch weiter digitalisieren und werden noch schlanker. Effektivität und Effizienz nehmen zu. Der Einsatz von Smartphones und Tablets ist im Bereich des Berichtserfassung eine sinnvolle Ergänzung zum Wartungsplaner.

Vorausschauend warten - Ausfälle von Maschinen minimieren durch Predictive Maintenance
Ziel der vorausschauenden Wartung ( Predictive Maintenance ) ist es, die Ausfälle von Maschinen und Anlagen zu minimieren. Eine Instandhaltungssoftware wie der HOPPE Wartungsplaner ebnet dafür den Weg.

Die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Maschinen gehört zu den Routineabläufen in Unternehmen. Dabei können Wartung und Instandhaltung auf unterschiedlich hohen Niveaus durchgeführt werden.

Vorbeugende Instandhaltung versus zustandsbasierten Instandhaltung

  • Bei der vorbeugenden Instandhaltung wird ausschließlich visuell inspiziert.
  • Bei der zustandsbasierten Instandhaltung, werden für das sogenannte Condition Monitoring Messinstrumente eingesetzt.

Der Wartungsplaner ermöglicht die Digitalisierung von Big Data.

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung