arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung

Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeiter müssen zwingend auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die G-Ziffern Handlungsempfehlungen der DGUV entsprechend aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben

  • G 1.1 Quarzhaltiger Staub
  • G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
  • G 1.3 keramikfaserhaltiger Staub
  • G 1.4 Staubbelastung
  • G 2 Blei
  • G 3 Bleialkyle
  • G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
  • G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
  • G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  • G 7 Kohlenmonoxid
  • G 8 Benzolv
  • G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
  • G 10 Methanol
  • G 11 Schwefelwasserstoff
  • G 12 Phosphor (weißer)
  • G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
  • G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
  • G 15 Chrom VI – Verbindungen
  • G 16 Arsen oder seine Verbindungen
  • G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
  • G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan (Pentachlorethan)
  • G 20 Lärm
  • G 21 Kälte
  • G 22 Zähne
  • G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
  • G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G 26 Atemschutzgeräte
  • G 27 Isocyanate
  • G 28 Arbeiten in sauerstoff-reduzierten Bereichen
  • G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
  • G 30 Hitzearbeiten
  • G 31 Überdruck
  • G 32 Cadmium und seine Verbindungen
  • G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
  • G 34 Fluor oder seine Verbindungen
  • G 35 Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
  • G 36 Vinylchlorid
  • G 37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G 38 Nickel oder seine Verbindungen
  • G 39 Schweissrauche
  • G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
  • G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • G 43 Biotechnologie
  • G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
  • G 45 Styrol
  • G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems
  • G 88 Deponie (BG Bau)
  • G 88 Holzschutzmittel (Holz-BG)

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

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vollständige Informationen bei der Übergabe an Kollegen
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden. Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhaltungsabteilung immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.

Mit dem Wartungsplaner werden alle Wartungen und Reparaturen gespeichert und sind chronologisch abrufbar.

Wir bieten eine innovative Business Lösung für das Wartungsmanagement an.
Über die Beratung, der Installation und der Betreuung unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Lösung, die genau auf den Bedarf und die vorgegebene Situation zugeschnitten ist.

Behelfsmäßige Insellösungen, Listen und endlose Excel-Tabellen gehören der Vergangenheit an.
Unsere Software enthält alles mit, was Sie benötigen. Die Arbeitsschutzmanagement Software unterstützt Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und damit Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Überprüfen Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen und verringern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
  • regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen

Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzmanagement Software auf www.Wartungsplaner.de

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung