An die Vorschriften zur Prüfung der Krane denken

Arbeiten durch den Kranführer vgl. Krankontrollbuch

Arbeiten an Kranen und deren Mängel müssen lückenlos dokumentiert werden.
Die Durchführung der wiederkehrenden Wartung bei Krananlagen ist eine vorbeugende Maßnahme, die dazu dient die Funktionssicherheit der Krananlagen für einen längeren Zeitraum zu gewährleisten.
Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut werden, hat er Mängel zusätzlich in ein Krankontrollbuch einzutragen.
Festgestellte Mängel oder erforderliche Reparaturen sind sofort im Kontrollbuch zu dokumentieren und umgehend dem Vorgesetzten vorzulegen

Krankontrollbuch: Managen und organisieren Sie die Kranprüfungen mit dem Wartungsplaner.
Unsere Software wurde für die Prüfung von Kranen, Flurförderzeugen und Gabelstapler entwickelt.
Behalten Sie den Überblick über derzeitige und zukünftige Termine und Fristen. Aufgrund der Modultechnik lässt sich der Wartungsplaner nach Bedarf an die Anforderungen anpassen.

Sichere Dokumentation: Überprüfen und warten Sie Ihre Krane.
Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die überprüften Krane durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Krankontrollbuch der durchgeführten Wartungsarbeiten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




Pflichten des Kranführers
(1) Der Kranführer hat bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen – ausgenommen Rutschkupplungen – zu prüfen. Er hat den Zustand des Kranes auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Bei drahtlos gesteuerten Kranen hat er die Zuordnung von Steuergerät und Kran zu prüfen.

(2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen. Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 2 Mängel, die die Sicherheit gefährden, sind z. B. Durchrutschen der Last infolge Versagens der Bremse, Seilbeschädigungen, Abfallen eines Seiles von Rollen oder Trommeln, Funktionsfehler der Steuerung, Versagen der Notendhalteinrichtungen und Überlastsicherungen, nicht mehr standsichere Aufstellung.

(3) Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Kranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen. Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut werden, hat er Mängel zusätzlich in ein Krankontrollbuch einzutragen.

Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Unterweisung im Arbeitss

Sicherheit: Unterweisung im Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterweisen.
mehr lesen

Prüfdienstleister Software. Prüf- und Dokumentationssoftware.

Als Prüfdienstleister die Prüfung sicher planen
Sichern Sie Ihren Prüfservice mit einem kompletten Überwachungskonzept
Software um die gesetzlichen Vorgaben leichter zu meistern. Prüf- und Dokumentationssoftware für Prüfdienstleister
mehr lesen

Sicherheit geht vor. Störungsmanagement. 
21 Tage kostenlose Software

Software dokumentiert die Störungsmeldungen
Planung der Arbeiten bei Störungen
Software für Störungsmeldung
mehr lesen

Unterweisung verwalten. Software hat Termine im Blick. Komplette Verwa

Unterweisung verwalten, System für Unterweisungen
Software verwaltet die Unterweisungen im Blick
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
mehr lesen




Bringen Sie Ihre Wartungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit der einsatzfertigen Software Wartungsplaner bringen Sie Ihre Wartungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
Im Arbeitsschutz ist das Audit ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen. So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.

Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas). Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.

Ausführliche Informationen als PDF
Weitere ausführliche Informationen als PDF-Datei. Die nachstehenden Links beinhalten weiteres Infomaterial als PDF-Dokument.

Weitere Informationen zur Software - aktuell, umfassend für Einsteiger.
Checken Sie den Leistungsumfang und finden Sie die richtige Software. Information zu allen Themen an einem Ort www.Wartungsplaner.de. Sie können die Dateien mit dem kostenlosen Acrobat-Reader von Adobe öffnen und lesen.

Der Wartungsplaner hilft, wenn der Betriebsprüfer kommt
Der HOPPE Wartungsplaner liefert alle nötigen Unterlagen und ermöglicht eine rechtssichere und gerichtsfeste Dokumentation der Wartungen und Prüfungen.

Das kann der Wartungsplaner
Die Software organisiert und dokumentiert die Prüfungen und Wartungen: Dies gilt für Maschinen und Anlagen, Türen, Tore, Fenster, Regale, Leitern und Tritte, Feuerlöscher, Brandschutzeinrichtungen, Hebezeugen, Stapler, Druckbehälter, PSA usw. Im Wartungsplaner sind alle notwendigen Funktionen zur Organisation und Dokumentation von Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Störungsmeldungen zusammengefasst. Dieses Software Tool ermöglicht eine rechtssichere und -konforme Dokumentation Ihrer Prüfungen, Wartungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen.