Der Wartungsplaner ist ein wichtiges Arbeitsschutz-Instrument für den Sicherheitsbeauftragten
Eine Sicherheitskultur entsteht nicht von selbst - sie muss gestaltet und gelebt werden.
Ein entscheidender Faktor dabei ist der gezielte Einsatz einer Arbeitsschutz-Software für den Sicherheitsbeauftragten.
Doch in vielen Unternehmen bleibt das Potenzial ungenutzt.
Dabei kann eine Arbeitsschutz-Software dazu beitragen, den Arbeitsschutz effizienter zu gestalten.
Wenn Sicherheitsbeauftragte erkennen, dass eine Arbeitsschutz-Software eine echte Entlastung und nur etwas zusätzlichen Aufwand bedeuten, steigt die Bereitschaft, eine Software wie den Wartungsplaner in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Maschinendaten als Schlüssel zur durchgängigen Digitalisierung
Die Wartungsplaner Software verknüpft traditionell gewachsene IT-Inseln zu einem durchgängigen Informationsfluss modernsten Designs - von der Maschinendatenerfassung bis hin zum Zentrum für Wartungen und Instandhaltungen.
Immer mehr Industrieunternehmen setzen mit der Hoppe Unternehmensberatung auf den führenden Hersteller für ein digitale Komplettlösung der Wartungsplaner Software, um die Fertigungsprozesse effizienter, transparenter und zukunftssicher zu gestalten.
Wartungssoftware, die perfekt zu den hohen Ansprüchen Ihres Unternehmenspasst
In einer Zeit, in der die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, liegt es nahe, innovative Werkzeuge und Software in den Alltag zu integrieren die effizient um Mitarbeiter Zufriedenheit nachhaltig steigern.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen gerne unsere Wartungsplaner Software vorstellen, die perfekt zu den hohen Ansprüchen Ihres Unternehmen passt.
Angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels in der Branche ist es entscheidend, den Zugang zu Information zu optimieren und die Zusammenarbeit zu fördern. Der Wartungsplaner stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind und effizient die Wartungen dokumentieren und analysieren können. Des Weiteren profitieren bereits zahlreiche Unternehmen ihrer Branche von den umfassenden Funktionen der Wartungsplaner Software.
Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten
Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten.
Doch kein Instandhaltungsleiter, Facility Manager oder Haustechniker kann überall gleichzeitig sein und es gehört System dazu, den aktuellen Zustand aller Anlagen ständig im Blick zu haben, um schwerwiegende Ausfälle zu vermeiden.
Mit dem Wartungsplaner möchten wir Ihnen eine Softwarelösung vorstellen, die Ihnen Methoden und ein System an die Hand geben, wie Sie Ihre Instandhaltung bequem, transparent und übersichtlich mit der Unterstützung digitaler Hilfsmittel zur Perfektion treiben können.
Führender Anbieter im Bereich der Arbeitsschutz Software
„Zu den Führern im Bereich Prüftermin- und Wartungsterminmanagement im Arbeitsschutz zu zählen ist eine Auszeichnung und Meilenstein in unserer fast 35-jährigen Geschichte.
Der Dank gebührt allen Anwendern der Software Wartungsplaner im In- und Ausland.
Dieses Qualitätsmerkmal ist eine wunderbare Motivation, die Strategie und unser Engagement fortzuführen und zu verstärken“,
freut sich Ulrich Hoppe, Senior Consultant bei der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002