Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen lassen!

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgehalten

Aktuelle Vorschriften zur Brandschutzordnung sicher umsetzen
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen. Werden Räume anders genutzt als bisher , so sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Prüftermine im Brandschutz müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
Mit der Software Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Das Tool bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen und eine rechtssichere Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben:
Hinterlegen Sie im wartungsplaner praktische Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsvorschriften.

Ein Besuch der Messe Instandhaltung hilft Software zu vergleichen.   S

Messe für Instandhaltung und Service
Prüftermine der Instandhaltung verwalten
Was Sie jetzt in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen. Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten
mehr lesen

Instandhaltung Mechanik Mechatronik -  Prüftermine in der Instandhaltu

Mechanik Mechatronik Jetzt Prüftermine verwalten
Prüftermine der Instandhaltung verwalten
Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten im Bereich Mechanik Mechatronik
mehr lesen

Fuhrparkmanagement Flottenmanagement Fahrzeuge. Fuhrparkprüfung,  Fuhr

Fahrzeuge unter Kontrolle. Jede Prüfung im Fuhrpark verwalten
Endlich keine Papierformulare mehr. Dokumentation der Fuhrparkprüfungen
Die Fahrzeuge im Fuhrpark müssen regelmäßig geprüft werden. Fuhrpark-und Flottenmanagement-Software - Vereinfachung der Fuhrparkverwaltung
mehr lesen

Leitern und Tritte prüfen. Leiternkontrollbuch Prüfung von Leitern. Ko

Das Leiternkontrollbuch dokumentiert die Prüfung von Leitern
Kontrolle für Leitern und Tritten
Mangelnde Wartung und Kontrolle der Leitern kann die Ursache für Leiterunfälle sein
mehr lesen




Organisationssoftware: Organisieren - Dokumentieren - Analysieren
Als Organisationssoftware für Wartung und Instandhaltung stellt der HOPPE Wartungsplaner ein zentrales System aller Information für die Steuerung von Wartungsabläufen zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen die Wartungstermine und alle aktuell offenen Wartungsaufgaben.
Zugehörige Informationen Kontaktdaten, technische Daten und die Ressourcen und Ersatzteile werden komfortabel und transparent je Aufgabe zur Produktionsanlage, Maschine und Gerät erfasst.

Prüfung, Wartung und Kontrolle schnell digital dokumentieren.
Protokolle und Berichte auf Knopfdruck erhalten. Mit dem Einsatz der Wartungsplaner Software schaffen Sie eine technische Basis für die Dokumentation Ihrer Wartungen. Unsere Wartungssoftware, auch genannt IPS (Instandhaltungs-, Planungs- und -Steuerungssysteme), Wartungsplaner oder CMMS (Computerized Maintenance Management Systeme) ist eine Computeranwendung, welche an alle fälligen Termine im Rahmen der Instandhaltung erinnert. Mit der Software wird eine digitale Dokumentation der Wartung, Inspektion, Reparatur und Instandsetzung ermöglicht.

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.

Treffen sie Ihre Entscheidungen anhand der Wartungs- und Instandhaltungsdaten
Instandhaltungsmanager und Instandhaltungsleiter erwarten von der Software Wartungsplaner eine umfassende Lösung zur Unterstützung auf Grundlage der Instandhaltungskenzahlen und den Instandhaltungsstatistiken. Überwachen Sie die Geräteverfügbarkeit und behalten Sie alle Ausfallzeiten im Auge.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.