Organisationssoftware: Organisieren - Dokumentieren - Analysieren
Als Organisationssoftware für Wartung und Instandhaltung stellt der HOPPE Wartungsplaner ein zentrales System aller Information für die Steuerung von Wartungsabläufen zur Verfügung.
Im Mittelpunkt stehen die Wartungstermine und alle aktuell offenen Wartungsaufgaben.
Zugehörige Informationen Kontaktdaten, technische Daten und die Ressourcen und Ersatzteile werden komfortabel und transparent je Aufgabe zur Produktionsanlage, Maschine und Gerät erfasst.
Prüfung, Wartung und Kontrolle schnell digital dokumentieren.
Protokolle und Berichte auf Knopfdruck erhalten.
Mit dem Einsatz der Wartungsplaner Software schaffen Sie eine technische Basis für die Dokumentation Ihrer Wartungen.
Unsere Wartungssoftware, auch genannt IPS (Instandhaltungs-, Planungs- und -Steuerungssysteme), Wartungsplaner oder CMMS (Computerized Maintenance Management Systeme) ist eine Computeranwendung, welche an alle fälligen Termine im Rahmen der Instandhaltung erinnert.
Mit der Software wird eine digitale Dokumentation der Wartung, Inspektion, Reparatur und Instandsetzung ermöglicht.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.
Treffen sie Ihre Entscheidungen anhand der Wartungs- und Instandhaltungsdaten
Instandhaltungsmanager und Instandhaltungsleiter erwarten von der Software Wartungsplaner eine umfassende Lösung zur Unterstützung auf Grundlage der Instandhaltungskenzahlen und den Instandhaltungsstatistiken.
Überwachen Sie die Geräteverfügbarkeit und behalten Sie alle Ausfallzeiten im Auge.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.