Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen lassen!

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgehalten

Aktuelle Vorschriften zur Brandschutzordnung sicher umsetzen
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen. Werden Räume anders genutzt als bisher , so sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Prüftermine im Brandschutz müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
Mit der Software Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Das Tool bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen und eine rechtssichere Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen.

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Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben:
Hinterlegen Sie im wartungsplaner praktische Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsvorschriften.

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Risikobasierte Wartung einfach umsetzen
Ein risikobasierter Ansatz ist eine nachhaltige Option zur Identifizierung und Umsetzung der richtigen Instandhaltungsstrategie für Ihre industriellen Anlagen. Mit dem Wartungsplaner erhöhen Sie die Produktionsleistung und senken die Kosten der Instandhaltung erheblich.

Mit einer vorausschauenden Wartung Probleme schneller erkennen.
Immer häufiger wir die Künstliche Intelligenz bei der Verwaltung der industriellen Prozesse verwendet. Mittels den vorausschauenden Analysen erkennen Sie Anomalien bei Ihren Anlagen, bevor ein Problem entsteht.

Aufgabe in der Instandhaltung mobil planen und dokumentieren
Wickeln Sie sämtliche Instandhaltungsarbeiten mobil ab.
Mit der mobilen APP erfassen Sie schnell alle benötigten Daten, führen Aufträge aus und geben umgehend Rückmeldung an den Wartungsplaner. Zudem können Sie die vollständige Dokumentation bereits vor Ort abwickeln.
Das spart viel Zeit und vermeidet doppelte Arbeitsschritte.
Das Modul APP-Interface mit der mobilen APP ist übersichtlich und einfach in der Anwendung und kann auf einer Vielzahl von mobilen Geräten, wie Tablets oder Smartphones, eingesetzt werden.

Wartungsplaner ist die Software für effiziente Wartungsprozesse.
Verwaltet werden Maschinen und Anlagen und technischen Infrastrukturen.
Alle täglichen Aufgaben der Organisation, Optimierung und Kontrolle der Betriebsabläufe in Ihrer Instandhaltung werden unterstützt. Ein transparentes Controlling aller Kosten für Leistungen bei Wartungen und Instandhaltungen ist bereits beinhaltet.
Wir bieten eine Software für Instandhaltungsleiter, Technischer Leiter, Operations Manager oder Betriebsleiter.

Melden Sie Störungen an Anlagen mit Beschreibung und Fotos auf Anhieb.
Wartungstechniker benötigen eine einfache und intuitive mobile APP, die sie bei der Bewältigung täglicher Aufgaben Wartungsarbeiten unterstützt.

Was leistet die Software zur Wartungsplanung?
Der Wartungsplaner erstellt Wartungspläne, die alle notwendigen und wichtigen Informationen für die Durchführung der Wartungen beinhaltet. Darüber hinaus werden alle Anlagendetails, Dokumente und Fotos erfasst.

Zu jeder Anlage wird ein Wartungsplan erstellt.
Zuständigkeiten sowie Hersteller- und Serviceunternehmen konkretisieren die Anlage. Je wiederkehrende Aufgabe wird ein Folgetermine anhand des Wartungsintervalls in der Software zur Wartungsplanung hinterlegt.

  • Zentrale Erfassung von Anlageninformationen
  • Hinterlegung von Wartungspläne und Zuständigkeiten
  • Definition von Wartungszyklen
  • Erstellung von Wartungsberichten
  • Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
  • Rechtskonforme Dokumentation

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.