Schäden und Unfälle im Bereich der Wartung und Instandhaltung reduzieren
Eine optimierte Organisation und Dokumentation reduziert Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Wenn Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nicht korrekt durchgeführt werden, kann es sein, dass Sie dann zivil-, öffentlich- und strafrechtlich haftbar sind.
Erhalten Sie mit dem Wartungsmanager ein Softwaretool, mit dem Sie sich vor den Risiken einer persönlichen Haftung absichern können.
Legen Sie in der Instandhaltungssoftware ( Software zu Instandhaltung) fest, ob Sie die Instandhaltungsleistungen selbst durchführen oder an Dienstleister auslagern.
Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen.
Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.
Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.
Warum Wartungsplaner von Hoppe?
- Profitieren Sie von unseren mehr als 35 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung von Wartung-, Prüfplanung, Facility- und Arbeitsschutzmanagement Software.
- Nutzen Sie dank der Best Practice Lösungen von HOPPE die Vorteile einer Prüfterminverfolgung auf der Grundlage von Marktstandards.
- Wir bieten eine langjährige Erfahrung mit Kunden aus verschiedenen Branchen.
- Senken Sie Ihre Kosten durch eine zukunftsfähige Softwarelösung.
Alle Termine und Aufgaben organisieren
Unser Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, Prüfungen, Inspektionen und Wartungen korrekt und termingerecht durchzuführen, Ausfälle zu minimieren und die Kosten niedrig zu halten.
Mit dem PC-Programm organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Erfüllen Sie Ihre Ziele durch professionelle Instandhaltungs-Maßnahmen
Ziel von Instandhaltungsmaßnahmen ist es, die Funktionsfähigkeit der Maschinen langfristig zu erhalten und im Falle des Ausfalls einer Maschine, diese Störung schnellstmöglich zu beheben.
Wenn die Ausfälle reduziert werden können, geht automatisch eine höhere Anlagenverfügbarkeit einher.
Um Stillstände zu vermeiden ist es unumgänglich, eine vorausschauende Instandhaltung zu implementieren.
Eine professionelle Software für das Instandhaltungsmanagement ist dabei sinnvoll.
Der Wartungsplaner ist derart gestaltet, dass alle erhobenen Informationen Auskunft über den Zeitpunkt für Maßnahmen zur Instandhaltung liefern.