Wählen Sie die richtige Software für Ihre Inventarisierung.
Um eine bequeme Software zur Inventarerfassung für Ihr Inventar zu finden, sollten Sie auf einige Merkmale achten.
- Weches Inventar muss inventarisiert werden?
- Wie vergebe ich die Inventarnummen?
- Welche Inventaretiketten sind sinnvoll?
- Nutze ich Barcode / RFID auf den Inventaretiketten?
- Gibt es aussagekräftige Reports und Inventarlisten für das Audit / Wirtschaftsprüfer?
- Welche Rechtsgrundlage und Vorschrift gibt es?
Hintergrundinformationen zur Inventarverwaltung
Die Inventarverwaltung mit den diversen Modulen entspricht den "Empfehlungen zur Führung von Bestandsverzeichnissen über das Sachanlagevermögen" gemäß der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt).
Jedes Inventar bekommt im Programm ganz akribisch eine Raumnummer, eine Beschreibung, eine Kostenstelle, eine Gruppe und eine Kategorie zugewiesen - neben einem Bild und einer Inventarbeschreibung als PDF Anhang.
Gerade in den Kommunen gilt ja auch die DOPPiK (DOPPelte Buchführung in Konten Soll und Haben), die vorschreibt, das alle Ausgaben über 60 Euro genau inventarisiert werden müssen.
Gern arbeitet das Programm auch mit Barcode- und RFID-Etiketten, die sich über einen Hand-Scanner auslesen lassen.
Leitfaden für die Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung
Was gehört zur Organisation der Inventarisierung und Anlagenbuchhaltung?
Die Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung beinhaltet sowohl die Ersterfassung der Daten für neu beschaffte Geräte und Anlagen als auch die Mitteilung von Änderungs- und Aussonderungsmeldungen und Wertänderungen an die zentrale Anlagenbuchhaltung.
Inventarisiert werden alle selbstständig nutzbaren Anlagegüter.
Erste Schritt in Richtung digitale Transformation
Die Digitalisierung von papierbasierten Inventarlisten ist der erste Schritt in Richtung digitale Transformation und die schnellste Möglichkeit, wirksame Einsparungen zu erzielen.
Extrem einfache Bedienung
Die Inventarverwaltung ist extrem einfach zu bedienen und unterscheidet sich in den Abläufen in vielen Fällen nicht vom papiergebundenen Ablauf - es ist jedoch digital und dadurch schneller und direkt vom PC aus nutzbar.
Reduzieren Sie die Durchlaufzeiten bei den wiederkeherend anfallenden Prozessen in der Inventarisierung.
§ 241 Inventurvereinfachungsverfahren
(1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.
(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluß eines Geschäftsjahrs bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, daß der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann.
(3) In dem Inventar für den Schluß eines Geschäftsjahrs brauchen Vermögensgegenstände nicht verzeichnet zu werden, wenn
1.der Kaufmann ihren Bestand auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme oder auf Grund eines nach Absatz 2 zulässigen anderen Verfahrens nach Art, Menge und Wert in einem besonderen Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluß des Geschäftsjahrs aufgestellt ist, und
2.auf Grund des besonderen Inventars durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens gesichert ist, daß der am Schluß des Geschäftsjahrs vorhandene Bestand der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet werden kann.
In der Praxis kommt in erster Linie der Sequentialtest zur Anwendung in Betracht.