Elektrofachkraft für die Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 einsetzen

Terminieren Sie die Elektroprüfungen im Wartungsplaner

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

Software zur Überwachung elektrischer Geräte

  • Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Für die Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind Elektrofachkräfte einzusetzen.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Vorschriften stellen ein sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind damit für die Unternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft verbindlich. Entsprechend dieser Vorschriften hat jeder Unternehmer nach DGUV Vorschrift 3 die Pflicht, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei handelt es sich um ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Praktische Umsetzung Betriebssicherheitsverordnung mit dem Wartungsplaner
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
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DGUV Vorschrift 3
Die Überprüfung elektrischer Anlagen soll gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen erfolgen.

  • Prüfung von elektrischen Geräten
  • Prüfung von elektrischen Anlagen
  • Prüfung von elektrischen Maschinen

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Abläufe im Asset Management planbarer gestalten
Die Mission unserer Software ist es, die Abläufe im Asset Management effizienter, wirtschaftlicher und planbarer zu machen.
Die drei wesentlichen Ziele unserer Software-Lösung sind folgende:

  • 1. Ist-Zustand leicht erfassbar machen:
    Dazu bieten wir unseren Nutzer intuitiv bedienbare, visuelle Tools.
  • 2. Maßnahmenplanung: Planen von Wartungsmaßnahmen
  • 3. Erinnerung: damit Sie keinen Prüftermin mehr verpassen

    • Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
      Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
      Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.

      Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
      Dies gilt insbesonders für:

      • Krane
      • Winden, Hub- und Zuggeräte
      • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
      • Brandschutztore und –türen
      • Leitern, Tritte und Regale
      • Toren, Türen und Fenstern
      • elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
      • Hebebühnen,Überladebrücken
      • Kettenprüfungen
      • Anschlagmittel
      • Feststellanlagen

      Wir bieten einen entscheidenden Mehrwert durch Digitalisierung in der Instandhaltung
      Mit einer leistungsfähigen Instandhaltungssoftware decken Sie den gesamten Kreislauf von der Planung, Durchführung und Dokumentation bis zur Analyse ab. Durch umfassende Prozesstransparenz können sich Instandhaltungsleiter darauf verlassen, dass sie ihre Ressourcen richtig einplanen.
      Als Instandhalter haben Sie mit der Instandhaltungssoftware einen Zugriff auf alle Informationen zur Instandhaltung, Reparatur und Wartung.

      "Die mobile Service-App hat uns gleich begeistert – von der Funktionalität und Usability“, erklärt Stefan Egli, Geschäftsführer der Egli’s frische Küchen-Kräuter AG. „Damit können wir unsere Anforderungen weitestgehend im Standard umsetzen. Außerdem hat uns das Team der HOPPE Unternehmensberatung mit ihrer Beratung und Branchenerfahrung komplett überzeugt."