DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfung & Elektro-Prüfdokumentation leicht gemacht
Für die korrekte Durchführung betrieblicher Elektroprüfungen müssen Arbeitgeber die Prüfung der ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dokumentieren. Weiterhin müssen die Verantwortlichkeiten aller im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen mittels Bestellurkunden und Sicherheits-/Betriebsanweisungen nachweisen können.

Damit die Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt und Sie Ihren Mitarbeitern alle wichtigen Arbeitshilfen nach aktuellen Normvorgaben mit an die Hand geben, gibt es den Wartungsplaner als Elektrosicherheitsmappe.

Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten

Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet? Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.

Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.

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Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Unternehmer wissen
Welche Betriebsmittel, Geräte, Arbeitsmittel oder Werkzeuge wie oft gewartet werden müssen, legen gesetzliche Vorgaben und Normen fest. Die sind komplex – die Wartungsplaner Software hilft bei der effizienten Umsetzung.

Grundsätzlich unterliegen alle im Unternehmen verwendeten Geräte der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht, vom Kleingerät bis zur großen Anlage oder Maschine.

Bei der Terminplanung müssen deshalb auch alle vorhandenen Geräte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Wartungsintervallen Berücksichtigung finden.

Abhängig vom Gerätetyp empfehlen die Hersteller üblicher Weise jährliche Wartungsintervalle.
Dazu kommen weitere Vorgaben zur Prüfung, etwa die STK/MTK. Da sich die Intervalle je nach Gerät und Hersteller unterscheiden können, ist der Blick ins Handbuch bzw. die Gebrauchsanleitung des Herstellers ratsam. Besonders komfortabel arbeitet es sich mit der Software Wartungsplaner die automatisch auf anstehende Wartungen hinweist.

Kostenlose Testversion und ausführliche Informationen:
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