DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Elektroprüfung & Elektro-Prüfdokumentation leicht gemacht
Für die korrekte Durchführung betrieblicher Elektroprüfungen müssen Arbeitgeber die Prüfung der ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dokumentieren. Weiterhin müssen die Verantwortlichkeiten aller im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen mittels Bestellurkunden und Sicherheits-/Betriebsanweisungen nachweisen können.
Damit die Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt und Sie Ihren Mitarbeitern alle wichtigen Arbeitshilfen nach aktuellen Normvorgaben mit an die Hand geben, gibt es den Wartungsplaner als Elektrosicherheitsmappe.
Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert.
Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt
Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten
Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet?
Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen
Rufen Sie uns bitte direkt an.
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