Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?

Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 (Nachfolgenormen der DIN VDE 0701-0702), 0100-600 und 0105-100 durchzuführen.

Setzen Sie Vorgaben nicht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre.
Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie ernstzunehmende Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden gravierenden Organisationsverschuldens und es droht der Verlust des so wichtigen Versicherungsschutzes.

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?
Die Betriebsmittelprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und dem Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können.
Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig.
Der Wartungsplaner dokumentiert jede Geräteprüfung, die Sie aufgrund der vorgeschriebenen DGUV Vorschrift brauchen.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Die von der DGUV angeordnete Betriebsmittelprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.

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Kennzeichnung Ihrer Maschinen und Werkzeuge
Zur Kennzeichnung der Maschinen, Werkzeuge und anderer Betriebsmittel nutzen wir neben den Barcode Etiketten auch die Near Field Communication (NFC) Technologie.
Anhand der Inventarnummer sehen Sie alle hinterlegten Informationen zu jedem verknüpften Betriebsmittel auf einen Blick.
Verwalten Sie alle Details direkt in der App und auf Ihrem Computer. Ändern Sie z.B. den Einsatzort oder ordnen Sie das Inventar eine Person zu.

Bereit für die Digitalisierung im Arbeitsschutzmanagement?
In der heutigen Automatisierung suchen Unternehmen für die Digitalisierung ihrer Arbeitschutztermine nach ganzheitlichen Systemlösungen, die möglichst einfach einzubinden sind und dennoch individuell an die Applikation angepasst werden können.

Arbeitssicherheit - Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS)
Im internationalen Vergleich hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht. Zwar werden die technischen Gründe für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen immer besser beherrscht, nicht zuletzt durch die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, aber in Bezug auf den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen und im organisatorischen Bereich innerhalb des Unternehmens besteht hier noch Handlungsbedarf.

Bisher galt vielerorts die Meinung, dass die Arbeitssicherheit im Unternehmen wenigen Spezialisten im Betrieb obliegt und von der Unternehmensleitung nur als untergeordnete, eher lästige Aufgabe betrachtet wird. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeitssicherheit tatsächlich als integraler Bestandteil des betrieblichen Erfolgs gesehen wird.

Deshalb wird in vielen Unternehmen und auch bei Behörden bereits die Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS) diskutiert.

Wir unterstützen Sie mit der Arbeitssicherheit-Software Wartungsplaner beim Aufbau und der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage gängiger Konzepte (z.B. OHSAS 18001, SCC, OHRIS)

Wir beraten Sie bei der Integration des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzes in ein modernes Managementsystem.

Wie zukunftsfähig ist ihr eigenes Wartungsmanagement?
Systeme für die Wartungsverwaltung bilden das Rückgrat von Unternehmen. Sie sichern die Transparenz alle Maschinen und Anlagen. Viele mittelständische Unternehmen schieben die Modernisierung ihrer Wartungsmanagement-Lösungen allerdings vor sich her.

Die Vorteile guter Systeme für das Wartungsmanagement sind hinlänglich bekannt:

  • Effizienzsteigerung: Eine Software integriert verschiedene Geschäftsprozesse wie die Verwaltung der Wartungen, Dokumentation der Prüftermine, Koordinierung der Fremdfirmen sowie die Aufbereitung der Wartungsdokumentation mit den Checklisten in einem einzigen System. Dadurch werden Redundanzen eliminiert und die Effizienz gesteigert.
  • Echtzeit-Informationen: Durch die zentrale Datenspeicherung bieten Systeme Echtzeit-Einblicke in Unternehmensdaten. Dies ermöglicht dem Verantwortlichen für Wartungen fundierte Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Informationen.
  • Kosteneinsparungen: Durch Automatisierung von Prozessen und die Verbesserung der Datengenauigkeit helfen Wartungsmanagement-Systeme, Kosten zu senken. Sie reduzieren beispielsweise Reparaturkosten und minimieren Fehler in der Abwicklung der Wartung.
  • Skalierbarkeit: Systeme zur Wartungsplanung sind in der Regel skalierbar und können mit dem Wachstum eines Unternehmens mitwachsen. Sie bieten die Flexibilität, zusätzliche Module oder Maschinen hinzuzufügen, wenn dies erforderlich ist.
  • Compliance und Reporting: System für das Wartungsmanagement erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ermöglichen die einfache Erstellung von Berichten für regulatorische Anforderungen oder interne Überwachungszwecke.