Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.

Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung sicher prüfen und betreiben

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfach erfüllen und umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.

Struktur der Arbeitsstättenverordnung geändert
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, seit 3. Dezember ist sie in Kraft.
Die Struktur der Verordnung wird insgesamt so verändert, dass die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung in Artikel 1 eingeordnet wird. Artikel 2 wird in Zukunft eine eigenständige Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) enthalten.

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Wie Sie die Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.

Arbeitsstätten sicher prüfen und betreiben.
Was hat sich geändert, welche Auswirkungen hat die neue Arbeitsstättenverordnung ? Am 3. Dezember 2016 ist die Arbeitsstättenverordnung in neuer Fassung in Kraft getreten. Umfangreicher als die bisherige ArbStättV enthält die neue Fassung Regelungen zu Beleuchtung und Sichtverbindungen nach außen, Sanitärräumen, Pausenräumen und Unterkünften. Das Thema Bildschirmarbeitsplätze wurde komplett neu aufgenommen.

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Qualität und Passgenauigkeit der Software ist entscheidend - Webbasierte Anwendungen werden den hohen Anforderungen nicht gerecht
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse rund um die Prüfterminverfolgung und dem Wartungsmanagement digital umgesetzt. Softwareanwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität.

Nicht nur die Komplexität der Prozesse nimmt zu, sondern auch die Ansprüche der Verantwortlichen Sicherheitsfachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

So entscheiden sich IT-Verantwortliche für eine Organisationssoftware wie dem Wartungsplaner, da webbasierte Branchenlösungen die notwendigen Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden. Webbasierte Anwendungen sind unzureichend skalierbar und werden somit den hohen Anforderungen nicht gerecht.
Schauen Sie mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz einer passgenauen Software wie der Wartungsplaner von Hoppe, als Softwarelösung den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann.
Dabei spielen insbesondere die niedrigen Anschaffungskosten, die mit der Einführung des Wartungsmanager einhergehen, eine entscheidende Rolle.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Regelmäßig die Betriebsbegehung und die Arbeitsmittelprüfung durchführen!
Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.

Testen Sie den Wartungsplaner 3 Wochen lang kostenlos!
Erhalten Sie mit der kostenlosen Testversion 3 Wochen lang Zugriff auf alle Funktionen vom Wartungsplaner.
So haben Sie die Möglichkeit, den Wartungsplaner auszuprobieren und können selbst entscheiden, ob sie etwas für Sie ist.
Die Testphase ist völlig unverbindlich und endet automatisch. In der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit all Ihren Fragen an uns wenden.