Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.

Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung sicher prüfen und betreiben

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfach erfüllen und umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.

Struktur der Arbeitsstättenverordnung geändert
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, seit 3. Dezember ist sie in Kraft.
Die Struktur der Verordnung wird insgesamt so verändert, dass die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung in Artikel 1 eingeordnet wird. Artikel 2 wird in Zukunft eine eigenständige Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) enthalten.

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Wie Sie die Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.

Arbeitsstätten sicher prüfen und betreiben.
Was hat sich geändert, welche Auswirkungen hat die neue Arbeitsstättenverordnung ? Am 3. Dezember 2016 ist die Arbeitsstättenverordnung in neuer Fassung in Kraft getreten. Umfangreicher als die bisherige ArbStättV enthält die neue Fassung Regelungen zu Beleuchtung und Sichtverbindungen nach außen, Sanitärräumen, Pausenräumen und Unterkünften. Das Thema Bildschirmarbeitsplätze wurde komplett neu aufgenommen.

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Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

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Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.