DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Prüfintervalle im Blick behalten
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Um die Prinzipien der Predictive Maintenance mit den Terminen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle für Betriebsmittel in Einklang zu bringen, ist die Arbeit mit einer professionellen Wartungsplaner Software für Wartungsplanung empfehlenswert.

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Eine Sicherheitskultur entsteht nicht von selbst - sie muss gestaltet und gelebt werden. Ein entscheidender Faktor dabei ist der gezielte Einsatz einer Arbeitsschutz-Software für den Sicherheitsbeauftragten. Doch in vielen Unternehmen bleibt das Potenzial ungenutzt.
Dabei kann eine Arbeitsschutz-Software dazu beitragen, den Arbeitsschutz effizienter zu gestalten. Wenn Sicherheitsbeauftragte erkennen, dass eine Arbeitsschutz-Software eine echte Entlastung und nur etwas zusätzlichen Aufwand bedeuten, steigt die Bereitschaft, eine Software wie den Wartungsplaner in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Wartung & Instandhaltung
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