DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Welche Herausforderungen können mit einem Wartungsplaner gelöst werden?

1. Wartung und Prüfung rechtssicher dokumentieren
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen alle Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden Somit sorgen Sie für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement.

2. Termine im Blick - Gut vorbereitet für das Audit
Mit einem Prüf- und Wartungsplaner behalten die Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Anlage, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen im Auge.

3. rechtzeitige Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
Im Wartungsplaner koordinieren Sie alle Termine im Voraus ein und erhalten rechtzeitig eine Erinnerung an den nächsten Wartungsterrmin. Keine vorgeschriebener Prüftermin wird übersehen!