DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Wartungsmodul zur Wartungsverwaltung. für Industrie und  Handwerk.
Ant

Wartungsmodul erzeugt den Prüfnachweis
Papierlose Erfassung der Wartungen. Das Wartungsmodul is so benutzerfreundlich, dass keine Schulung notwendig ist.
mehr lesen

So halten Sie den Arbeitsschutz aktuell ! Arbeitsschutzverantwortliche

Software Arbeitsschutz aktuell. Maßnahmen steuern
Was mus im Arbeitsschutz aktuell erfüllt werden?. Immer aktuell die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb planen
mehr lesen

Wer in seinem Betrieb Lagerregale hat, muss diese regelmäßig prüfen. R

Denken Sie jetzt an die Prüfung der Regale
Wartung der Lagerregale sicher im Blick. Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten bei Regalen.
mehr lesen

Gefährdungssoftware Arbeitssicherheit mit Software organisieren

Gefährdungssoftware für die Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung einfach und unkompliziert abgehakt.. PC-Programm dokumentiert alles, was Sie für die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung brauchen
mehr lesen




Den Betrieb der Maschinen am Laufen halten!
Fachkräfte im Bereich Anlagen und Fördertechnik, der Technischer Service und das Wartungsteam stehen an vorderster Front, um den Betrieb von Maschinen und Anlagen am Laufen zu halten.
Branchen wie die Stadtwerke, Wasserwerke, öffentlichen Betriebe, Wasser- und Schifffahrtsämter, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft, Straßenbau- und Straßenmeistereien, Bauunternehmen aber im Besonderen die Produktionsleiter benötigen laufende und funktionierende Anlagen.
Der Maschinen- und Anlagenpark braucht regelmäßige Wartungen und Instandsetzungen. Nur durch diese Maßnahmen kann die Produktions- und Lieferkette funktionsfähig bleiben.
Der Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung dokumentiert alle Wartungsarbeiten.

Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext nutzen
Der Wartungsplaner ermöglicht es anlagenintensiven Unternehmen, Maßnahmen auf der Grundlage optimaler Strategien und Informationen zur Anlagenleistung durchzuführen. Die Wartungssoftware ermöglicht es, Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext zu nutzen.
Anhand der mobilen APP werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, Wartungsprotokolle der betreuten Anlagen, direkt vor Ort zu erfassen.