DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Im Wartungsplaner können beliebige Prüfobjekte angelegt werden.
Beispiele für Prüfobjekte im Wartungsplaner:

  • elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Stapler und Hebezeugen
  • Feuerlöscher
  • Druckbehälter

Es stehen übersichtliche Kategorien und Gruppen als Eingabefelder zur Verfügung.
Das System kann verschiedene Reports erstellen und bietet eine übersichtliche ToDo-Liste, in der überfällige und direkt anstehende Aufgaben aufgeführt werden.

Erhalten Sie eMails über die automatischen Erinnerungsfunktion der anstehende Aufgaben
Durch das integrierte Dashboard, der Kalenderdarstellung und der automatischen Erinnerungsfunktion via eMail bleiben alle Prüftermine stets im Blick.

Geschäftsprozesse in der Wartung und Instandhaltung beschleunigen
Beschleunigen Sie Ihre Geschäftsprozesse und Workflows, um die Kapazität zu optimieren und Kosten zu reduzieren.

Prozessmanagement mit dem Wartungsplaner vereinheitlichen
Vereinheitlichen Sie Ihre Prozesse in der Wartung und Instandhaltung und erleichtern Sie so das Management der Wartungstermine.

Was versteht man unter dem Begriff Instandhaltung?
Definition Instandhaltung laut DIN 31051
Die Bedeutung der Instandhaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.

Werner von Siemens zur Verhütung von Unfällen sowie zur unternehmerischen Verantwortung
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", dies stellte Werner von Siemens schon im Jahr 1880 fest.
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