DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Software für Fertigungsbetriebe bei der Maschineninstandhaltung.
"Wartungsplaner" unterstützt Produktions- und Fertigungsbetriebe bei der Maschinen- und Anlageninstandhaltung mit speziellen Funktionen wie Wartungsplanung, Dokumentation, Ersatzteilmanagement, Störungsmeldungen mit E-Mail Erinnerung. Weiterhin können Störungsmeldungen direkt in der Wartungsplaner App angelegt werden. Die verantwortlichen Mitarbeiter erhalten die Störungsmeldungen in ihrem Aufgabenbereich im Dashboard.

STK + MTK Prüfungen nach MPBetreibV: Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.
Die „Sicherheitstechnische-Kontrolle“, auch kurz STK genannt, ist eine vom Deutschen Gesetz vorgeschriebene, periodisch wiederkehrende Prüfung für Medizinprodukte.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Gewerblich genutzte Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen. Die Software Wartungsplaner bietet eine rechtskonforme Dokumentation der Prüfungen.

Bei einigen Prüfobjekte muss die Prüfung jährlich nach den aktuellen Vorschriftenen durchführt werden.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner sorgen Sie dafür, dass eine beauftragte Person wiederkehrend die prüfpflichtigen Arbeitsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Praxisnah & übersichtlich
Der Wartungsplaner bietet eine Handlungshilfe für die rechtssichere Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel. Tabellen, Checklisten sowie einsatzfertige Prüfprotokolle unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Wartungsdokumentation.

Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Unternehmer wissen
Welche Betriebsmittel, Geräte, Arbeitsmittel oder Werkzeuge wie oft gewartet werden müssen, legen gesetzliche Vorgaben und Normen fest. Die sind komplex – die Wartungsplaner Software hilft bei der effizienten Umsetzung.

Grundsätzlich unterliegen alle im Unternehmen verwendeten Geräte der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht, vom Kleingerät bis zur großen Anlage oder Maschine.

Bei der Terminplanung müssen deshalb auch alle vorhandenen Geräte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Wartungsintervallen Berücksichtigung finden.

Abhängig vom Gerätetyp empfehlen die Hersteller üblicher Weise jährliche Wartungsintervalle.
Dazu kommen weitere Vorgaben zur Prüfung, etwa die STK/MTK. Da sich die Intervalle je nach Gerät und Hersteller unterscheiden können, ist der Blick ins Handbuch bzw. die Gebrauchsanleitung des Herstellers ratsam. Besonders komfortabel arbeitet es sich mit der Software Wartungsplaner die automatisch auf anstehende Wartungen hinweist.

Sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen, Maschinen und Technik
Planen Sie die Wartungstermine und Intervallberichte, welche den zuständigen Mitarbeitern zugewiesen werden können.
Hinterlegen Sie im Wartungsplaner Ihre Checklisten als Leitfaden für die Abarbeitung der Wartung.

Mit dem Wartungsplaner verpassen Sie keine fälligen Wartungen.
Damit sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen und Maschinen. Ein Dashboard, Grafiken und eine Kalenderdarstellung zeigen zuverlässig, welche Aufgaben zu erledigen sind.

Qualität, die überzeugt!
Gemeinsam mit unseren starken Partnern betreuen wir namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Begeisterten Anwender, die sich dank Wartungsplaner rechtssicher organisieren, sind der beste Beweis dafür, dass unsere individuelle Prüftermin-Managment-Lösung überzeugt.