Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Die Wartung darf beim Fuhrpark nicht zu kurz kommen.
Die ordnungsgemäße Wartung darf bei Fahrzeugen nicht zu kurz kommen und muss sich an vorgeschriebene Intervalle halten.
Werden Wartungen und Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt, können sich die Kosten erhöhen.
Um das zu vermeiden, liefern praxisorientierte Programme clevere Lösungsansätze. Auf stationären Rechnern und Mobilgeräten helfen sie beim Organisieren, Kontrollieren, Erinnern und Dokumentieren fälliger Wartungsarbeiten und sämtlicher Prüftermine.
Um die Sicherheit und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden, sollte die wichtigen Servicetermine fristgerecht durchgeführt werden.
Die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle würde sowohl zur Schädigung des Fahrzeugs führen.
So vergisst der Fuhrparkmanager keine an Inspektion!
Der Wartungsplaner weist automatisch Sie darauf hin, wann der nächste Inspektionstermin ansteht und erinnert sie in einem Dashboard.
Nur so können Sie sich Fuhrparkleiter oder Fuhrparkmanager rechtzeitig um die nächste Inspektion kümmern.
Wartungssoftware sichert den Service
Für Fuhrparkmanager und Flottenbeauftragten macht es also Sinn, die berechneten Prüftermine auf dem Schirm zu haben.
Digitale Lösungen können dabei unterstützen, allen Zuständigkeiten und pünktlich Bescheid zu geben.
Unsere vollumfängliche Management-Plattform macht Wartungsprozesse skalierbar und zukunftssicher.
Die modular aufgebaute Softwarelösung Wartungsplaner bietet bereits beim Login eine übersichtliche Darstellung des Status Qou aller prüfpflichtigen Betriebsmittel.
Sie sehen auf einen Blick alle wesentlichen Daten zu allen Maschinen und Anlagen.
Die Optimierung der Anlagen gewinnt mehr an Bedeutung
Mit der Software für die „Vorausschauende digitale Wartung“ bietet die HOPPE Unternehmensberatung eine fortschrittliche Methode zur präventiven Instandhaltung.
Ziel ist es, eine Steuerung zu schaffen, die einen optimierten Betrieb ermöglicht. Dabei sollen neue digitale Werkzeuge frühzeitig auf Probleme hinweisen und Ausfälle vermeiden.
Die vorausschauende Wartung, auch Predictive Maintenance genannt, analysiert Anlagenteile sowie Produktions- und Betriebsdaten.
So können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber den Zustand ihrer Systeme kontinuierlich überwachen und Ressourcen optimal einsetzen.
Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Betriebseffizienz zu steigern und ihre Lebensdauer der Maschinen und Anlagen zu verlängern.
Dies führt zu Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung und verbesserter Qualität.
Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Mit dem Wartungsplaner ist sichergestellt, dass alle Beteiligten immer an die Wichtigkeit der Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden und Unfällen effektiv vorgebeugt wird.
Die Kombination aus technischer Hilfestellung und Mitarbeitertraining ist somit der Schlüssel zu einer sicheren Arbeitsumgebung.
Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
So strukturieren Unternehmen die Termine im Arbeitsschutz.
Arbeitsschutzmanagement Software ist bei vielen Unternehmen das zentrale System zur Verwaltung der Betriebsmittel und Steuerung der technischen Prozesse.
Die Datenbank für die Maschineninstandhaltung bietet einen Überblick über den Zustand ihrer Maschinen.
Mit dem Wartungsplaner erhalten Maschinenbetreiber den perfekten Überblick über den Zustand ihrer Maschinen. Jede Maschine in einer Datenbank erfasst und kann mit individuellen Prüf- und Wartungsintervallen versehen werden. Damit halten die Anwender nicht nur rechtliche Vorgaben ein, sondern beugen auch teuren Stillstandzeiten durch plötzlich auftretende Maschinenausfälle vor.
Wiederholungsprüfung von Maschinen
Alle Unternehmen, die Anlagen und Maschinen betreiben, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.