Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal anhand des Instandhaltungskonzepts durchzuführen.

Das Instandhaltungskonzept und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was ist ein Instandhaltungskonzept?
Instandhaltung beinhaltet gemäß § 2 Absatz 7 BetrSichV Wartung, Inspektion und Instandsetzung.

Zielsetzung: Das Instandhaltungskonzept dient der Aufrechterhaltung des sicheren und ordnungsgemäßen Zustands der Anlage
Der Arbeitgeber muss Vorkehrungen treffen, damit Instandsetzungsbedarf rechtzeitig erkannt wird.

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Anforderungen an das Instandhaltungskonzept
Bei der Erstellung des Instandhaltungskonzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Legen Sie die Verantwortlichkeiten im Rahmen des Instandhaltungskonzeptes fest:
für die Festlegung der Wartungs- und Inspektionsinhalte.
für die Abarbeitung der Wartungs- und Inspektionsinhalte.
für die Bewertung von Abweichungen vom Sollzustand und erforderliche Instandsetzungen.
für die Ermittlung von zugehörigen Fristen für Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU, Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, MSR-Einrichtungen für den Explosionsschutz als Teil der Ex-Vorrichtungen.
für die Rückmeldung / Fertigmeldung der Durchführung von Wartungen

Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal, das über ausreichende Erfahrung in der Instandhaltung von Anlagen verfügt, anhand des Instandhaltungskonzepts durchzuführen.
Das Instandhaltungskonzept und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Anforderungen an das Instandhaltungskonzept können Sie mit dem Wartungsplaner erfüllen.

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Alle Prüfungen rechtssicher einhalten
Die Software Wartungsplaner bietet nicht nur umfangreiche Informationen und Hilfe bei der Planung von Prüfungen und Wartungen, sondern unterstützt auch bei der Nachverfolgung der Prüftermine und bei der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ergebnisse. Werden die Prüfberichte benötigt, beispielsweise im Rahmen einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft, sind diese auf Knopfdruck abrufbar.

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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.