Wir empfehlen die Dokumentation der Wartungstermine
Die HOPPE Unternehmensberatung ist führend im Bereich Arbeitsschutzsoftware verbunden mit der Dokumentation von Prüf- und Wartungstermine.
Wir richten immer ein Augenmerk auf Kundenzufriedenheit.
Dank einer hoch qualifizierten Organisation, bietet die HOPPE Unternehmensberatung seinen Kunden
Unterstützung während allen Phasen der Lebensdauer des Produkts Wartungsplaner, von der Auswahl bis hin zu Hilfestellungen nach dem Kauf.
Weniger Wartungsaufwand - höhere Maschinenlaufzeit
Mit dem Wartungsplaner sorgen Sie dafür, dass Wartungen pünktlich, fehlerfrei, vollständig und herstellerkonform erledigt werden.
Verlieren Sie keine Zeit mehr mit unnötigen Stillständen, der aufwendigen Pflege von Excel-Listen oder der handschriftlichen Dokumentation von erledigten Wartungen.
Herausforderungen in der Instandhaltung
- Wartungsarbeiten werden vergessen
- Wartungen und Instandhaltungen werden nicht oder unzureichend dokumentiert
- Jeder Mitarbeiter im Wartungsteam führt die Wartungen unterschiedlich aus
- Fehlende Arbeitsanweisungen
- höhere Maschinenlaufzeit, da nicht gewartete Maschinen häufiger ausfallen
Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Akzeptables Ergebnis im Arbeitsschutz schaffen.
Einen guten Job machen Sie als Sicherheitsfachkraft, wenn Sie Aufgaben im Arbeitsschutz erfolgreich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen.
Dazu braucht es die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle.
Doch wann ist wie viel Kontrolle nötig?
Und wie wächst das Vertrauen, wenn es zum Beispiel um wichtige und komplexe Aufgaben geht?>BR>
Der Wartungsplaner ist eine Unterstützung, damit alle Aufgaben wie erwartet erledigt werden.
Zunächst müssen Sie als Sicherheitsfachkraft retten, was zu retten ist.
Sie müssen die prüfpflichtigen Betriebsmittel und die Aufgaben wie Wartungen und Prüfungen protokollieren und versuchen, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein akzeptables Ergebnis zu schaffen.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.