Jeden Tag begeistern wir uns für ein übersichtliches Wartungsmanagement, damit die Organisation der Wartung für alle klar und verständlich wird.
Wir machen das bei der HOPPE Unternehmensberatung seit über 25 Jahren.
Wir wissen also besser als jeder andere, was für eine Wartungssoftware benötigt wird.
Eine gute Software zu entwickeln, die Übersicht verschafft, einfach zu bedienen ist, ist für uns selbstverständlich.
Instandhaltungsplanung mit dem Wartungsplaner erweitern
Eine vorbeugende Instandhaltung ist der Schlüssel zu kontinuierlicher Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner transformieren Sie diesen essentiellen Bereich durch eine Software, die speziell für die Anforderungen entwickelt wurde.
Erleichtern Sie das Instandhaltungsmanagement in Ihrem Unternehmen durch die digitale Erfassung von Wartungsplänen.
Für den Erfolg in der Produktion ist das ganzheitliche Management von Maschinen und Anlagen unerlässlich.
Das kann der Wartungsplaner:
- Strukturierte Erfassung aller Maschinen
- Planung, Koordination und Analyse von wiederkehrenden Wartungen
- Dokumentation aller Instandhaltungstätigkeiten mit Checklisten
- Erfassung von Maschinenstörmeldungen
- mobile Erfassung mit der APP
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Rechtssicher prüfen: ortsfeste & ortsveränderliche elektrische Anlagen.
Ob ortsfeste Maschinen oder ortsveränderliche Geräte – die Prüfpflichten nach DIN VDE und DGUV sind umfangreich.
Mit unseren kompakten Wartungsplaner erfüllen Ihre Fachkräfte alle Anforderungen sicher und normgerecht.
Die wichtigsten Normen DIN VDE. 0100-600, 0105-100 und 0113-1 inklusive Wiederholungsprüfung.
Stärken Sie jetzt die Prüfkompetenz in Ihrem Unternehmen – mit unseren kompakten Wartungsplaner.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei Erfüllung der Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
Erfüllen Sie mit unserer etablierten Software die Anforderungen aus den EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).