Wartungstermine, Reinigungstermine und die Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie steuern

Das Hygienekonzept ist ein entscheidender Faktor bei der Lebensmittelsicherheit

Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie
Die Reinhaltung von Produktionsanlagen spielt in der Lebensmittelindustrie eine entscheidende Rolle. Seit 01. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Darüber hinaus ist gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in den Verkehr bringt, dazu verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, zu überwachen, zu dokumentieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Einmal jährlich müssen auch Hygieneschulungen sowie alle zwei Jahre Infektionsbelehrungen für alle betroffenen Mitarbeiter durchgeführt werden.

Jeder Betrieb hat eine entsprechende Gefahrenanalyse durchzuführen und ein Hygienekonzept / Eigenkontrollsystem aufzustellen und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden nachzuweisen. Die Betriebe sind hierbei verpflichtet, angemessene und geeignete Hygienemaßnahmen durchzuführen. Dies beinhaltet im Einzelnen spezifische Prozess-, Personal- und Produkthygiene-Maßnahmen sowie präventive Eigenkontrollmaßnahmen für die Abwehr aller nachteiligen Einflüsse und Minimierung potentieller Risiken.

Lebensmittel können durch Wartungsarbeiten mit Fremdpartikel kontaminiert werden
Aufgrund regelmäßiger Wartungen können Fremdstoffe bzw. Fremdkörper beispielsweise Fremdteile wie lose Muttern oder Schrauben, abgebrochene Maschinenteile sowie Abrieb entstehen. Auch durch automatische Reinigungsanlagen, kommt man vielerorts um eine manuelle Reinigung der betreffenden Bereiche nicht herum. Ansonsten riskiert der Betrieb, das mögliche Fremdpartikel seine Lebensmittelprodukte kontaminieren. Hiervon können dann komplette Chargen betroffen sein und im schlimmsten Fall zu imageschädigende und teure Rückrufaktionen führen.

Daher sollte nach jeder durchgeführten Wartungs- oder Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahme nicht nur eine technische Freigabe, sondern in einer zweiten Stufe zusätzlich noch eine Hygienefreigabe erfolgen. Dies kann erst nach entsprechender Inspektion und erforderlichen Reinigungen nach DIN 10516 durchgeführt werden. Dies umfasst die Entfernung unerwünschter Substanzen (Lebensmittelreste, Beläge etc.) von Räumen, Anlagen und Einrichtungen in ästhetischer, hygienischer und sensorischer Hinsicht. Beide Freigabeschritte sind hierbei durch die zuständigen Verantwortlichen zu protokollieren und rechtssicher zu dokumentieren.

Wartungsplaner steuert effizient und transparent die Prüf- und Wartungstermine
Solche Prozesse sollten digital gesteuert werden. Daher ist der Einsatz einer professionellen Software zu empfehlen. Hier bietet sich der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung an. Viele Lebensmittelherstellern setzen bereits erfolgreich diese Software ein. Das Tool unterstützt effizient und in transparenter Weise sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsprozesse über alle Anlagen.
Um Prüf- und Wartungstermine nicht zu verpassen, sollten solche Aufgaben automatisiert werden. Das Tool sollte dabei alle Bereiche und Prozesse der Wartung in einem System abbilden und sämtliche Prüftermine und Vorschriften verwalten. Auf dieser Grundlage müssen auch entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Prüfberichte sind entsprechend zu dokumentieren und zu historisieren. Eine rechtssichere Dokumentation ist auch mit Blick auf die regelmäßig stattfindenden Audits und die Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden wichtig.
Der Wartungsplaner von Hoppe Unternehmensberatung ist hierbei in der Lage diese komplexen Prozesse entsprechend transparent abzubilden. Darüber hinaus verfügt dieses Programm über die notwendigen Kalenderfunktionen und ein umfangreiches Paket an Auswertungstools.

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Die mobile App macht die Kontrolle und die Hygienefreigabe noch einfacher Durch die mobile App für iPhone oder Android wird die Kontrolle noch einfacher. Über das Smartphone können die Prüfprotokolle direkt vor Ort durch den Sicherheitsbeauftragten ausgefüllt werden. Das Importieren und Exportieren der Daten erfolgt ganz unkompliziert über E-Mail oder Filehosting. Ebenso sind mit der App "Prüfungen im Arbeitsschutz" Mängel schnell per Foto dokumentiert und können dem Prüfprotokoll beigefügt werden.

Mit der App wird die Überprüfung der Technik deutlich vereinfacht und beschleunigt die professionelle Dokumentation der Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gefährdungsbeurteilung.

Fazit: Der Wartungsmanager erfüllt alle wichtigen Kriterien, die bei der Prozesssteuerung und dem Wartungsmanagement in der Lebensmittelindustrie wichtig sind.
Alle wichtigen Dokumente, wie Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Wartungspläne, Konformitätserklärungen, usw. können im Wartungsplaner als PDF entsprechend hinterlegt werden. Durch spezielle Erinnerungsfunktionen wird der Anwender kontinuierlich an die Prüf- und Wartungstermine erinnert. Des Weiteren ist das Programm auch in der Lage die Wartungskosten pro Anlage zu hinterlegen und auszuwerten. Mit dem Tool ist eine effektive Ressourcenplanung und Bestandsführung des Ersatzteilmanagement möglich.

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In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
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