Verbandbücher – Dokumentationspflicht und Monitoring von Erste-Hilfe-Leistungen

Software optimiert Ihre Aufgaben

Funktionsumfang der Verbandbuchsoftware

  • Erfassung der Einträge
  • Festlegung vomVerantwortlichkeiten
  • Berechtigungen gemäß DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
  • Auswertung aller erzielten Effekte quantitativer wie qualitativer Art


Einfache Erfassung von jeder zugezogenen Verletzung im zentralen elektronischen Verbandbuch

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Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.

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oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Digitalisierung lässt die Datenflut immer weiter anwachsen
In einem Verbandbuch werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten im Verbandbuch
Die in einem Verbandbuch hinterlassenen Angaben dienen als wichtiger schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einem versicherten Mitarbeiter eingetreten ist. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

fünf Jahre lang aufbewahren
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.

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Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung. Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben. Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.

Alle Informationen sind in der Verbandbuchsoftware revisionssicher gespeichert und jederzeit wieder abrufbar
Die Zusammenstellung von Unterlagen für Audits ist somit ein Kinderspiel. Ein Filterung der Einträge vereinfacht zusätzlich die Analysen.

Verbandbuch: Beachten Sie den Datenschutz bei Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Hoppe Verbandbuch-Software geht die Dokumentation der Ersten Hilfe datenschutzkonform.

Testen Sie das digitale Verbandbuch 3 Wochen lang kostenlos
Erhalten Sie mit der kostenlosen Testversion 3 Wochen lang Zugriff auf alle Funktionen von der Verbandbuchsoftware.
So haben Sie die Möglichkeit, das digitale Verbandbuch auszuprobieren und können selbst entscheiden, ob sie etwas für Sie ist.
Die Testphase ist völlig unverbindlich und endet automatisch. In der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit all Ihren Fragen an uns wenden.

Trotz der vielfältigen Funktionalität ist die Verbandbuch-Software leicht und intuitiv zu bedienen.

In unseren Workshops bieten wir Ihnen konkrete Informationen und praxisnahe Tipps, wie Ihnen der Einstieg in das digitale Verbandbuch mit der Verbandbuchsoftware gelingen kann.