Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“
sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine
fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater
im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und
Standesregeln zum Gegenstand haben.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der
verbleibenden Bestimmungen nicht.
Der Hoppe Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag
durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter,
Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz
oder teilweise) durchführen zu lassen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung
nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese
Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen
gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann
rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt
wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der
Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann
eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen
werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich
bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der
schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen
Umfang.
Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den
Umständen des konkreten Falles.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Hoppe Unternehmensberatung
alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von
allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Die Hoppe Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet,
nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
Beratungsleistung zu beseitigen.. Die Gewährleistungspflicht beträgt
3 Monate.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von
Mängeln, sofern diese von der Hoppe Unternehmensberatung zu
vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach
Erbringung der beanstandeten Leistung.
Haftung
Die Consultants der Berater der Hoppe Unternehmensberatung handeln
bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten
Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur
im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten,
nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis
erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Consultant der Berater der Hoppe Unternehmensberatung, seine
Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über
alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der
Hoppe Unternehmensberatung gewährleistet gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses.
Honorar
Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in
den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen
Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die
Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote
geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und
Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für
Unternehmensberater“.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a.
über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu
zahlen.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn die Hoppe Unternehmensberatung eine
Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder
Nebenabreden. Die Hoppe Unternehmensberatung hält sich vor, einen
Vertragsabschluß mittels einer Rechnung zu bestätigen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht + Verpackung, zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in
der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Hoppe
Unternehmensberatung. Teillieferungen und Teilleistungen sind
zulässig. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch
Gründe, die nicht von der Hoppe Unternehmensberatung zu vertreten
sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar,
soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Besteller in
Zahlungsverzug, ist die Hoppe Unternehmensberatung berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt
die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und
Vollstreckungskosten.
Software und Lizenzen
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer
ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf
diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der
Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Lizenzen sind, sofern nicht anders vereinbart, gekennzeichnet durch
den PC-Name und den Windows-Loginnamen. Software ist vom Umtausch
ausgeschlossen!
Eigentumsvorbehalt
Die Hoppe Unternehmensberatung behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen
oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Hoppe
Unternehmensberatung