Der Unterweisungs-Manager verwaltet Unterweisungen

Komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

Auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen

Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden
Unterweisungen werden mit unser Software leicht gemacht – Wartungsplaner dokumentiert die Unterweisungen zeitsparend und revisionssicher.

Erfahrene Unterweisungsmanager schätzen unsere Applikationen, Lösungen und Produkte ganz besonders.
Denn weil wir mit viel Erfahrung immer auch das Ganze sehen, bieten wir im Detail optimale Lösungen für viele Branchen, mit kompetenter Beratung, und vor allem zuverlässigem Service.

Unterweisungs Software zur Erfüllung aller arbeitssicherheitstechnischen Pflichten
Übersicht: welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Der Unterweisungsmanager im Wartungsplaner ist ein Modul, mit dem Sie die Vorteile der elektronischen Unterweisung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen können.

Unterweisungsdokumentation endlich leicht gemacht
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

Unterweisungen schnell & einfach Mitarbeitern zuweisen
Der Unterweisungs-Manager weist jedem Mitarbeiter nach Ihren Vorgaben gezielt die Unterweisungen zu, die er durchführen soll. Außerdem können Sie Folgeunterweisungen in flexiblen Intervallen festlegen, welche vollautomatisiert durch das System angestoßen werden. Der Wartungsplaner ist eine der führenden Software-Lösung für die Dokumentation von Unterweisungen

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Unterweisung Manager - Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden

Unterweisung Manager - Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden




welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.

Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Denn geschieht ein Unfall, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.

Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

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Sorgen Sie besser für eine regelmäßige Wartung Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel.
Alle Arbeits- und Betriebsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geprüft werden. Regelmäßige Wartungen minimieren darüber hinaus das Risiko von Defekten und damit verbundenen Ausfallzeiten. Auch die Behörden haben bei Betriebsbegehungen neben den vorgeschriebenen Geräteprüfungen auch die Wartungsprotokolle im Blick.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.