DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de

Download Bestellen




DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

vereinfachen Sie Ihre Elektroprüfung mit den Messgeräte
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist

Rolltor prüfen. Prüfplakette beim Rolltor anbringen.
Rolltor-Software

Rolltorprüfung - Software um Rolltore zu prüfen
Prüfung der Rolltore sicher im Blick
Als Sachkundiger das Prüfintervall der Rolltore nicht vergessen.
mehr lesen

Mit Instandhaltung Pro haben Sie ein produktives System zur Instandhal

Instandhaltung Pro Maintenance Management Software
Prüftermine der Instandhaltung verwalten
Verbessern Sie Ihre Sicherheitsleistung durch Instandhaltung PRO.
mehr lesen

Service der Inspektion  und Wartungsverwaltung.  überwachen Sie alle n

Prüfnachweis für den Service der Inspektion
Einfach, flexibel, besser Service der Inspektion mit System!
Optimaler Service der Inspektion mit einer Software.
mehr lesen




Wartungsplaner für Wartungen, Reparaturen und Prüfungen
Der Wartungsplaner ist so benutzerfreundlich, dass keine Schulung erforderlich ist. Mehrere Industriebetriebe setzen den HOPPE Wartungsplaner bereits ein. Mit unserer Software unterstützen wir Sie bei Ihren Audits und Zertifizierungen.

Auch in Ihrem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Pflichten:
Von der Elektroüberprüfung, über die Wartung von Feuerlöschern, Fahrstuhlprüfung, Klimaanlagen und anderen Geräten bis zu den Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter.

Haben Sie alle Ihre Pflichten im Blick?

  • In welchem Zeitraum sind Ihre Feuerlöscher zu überprüfen?
  • Wer muss eigentlich wann Ihre Brandmeldeanlage kontrollieren?
  • Und wie oft und durch wen ist Ihr Aufzug zu warten?
  • Haben Sie alle diese Vorschriften und Termine im Kopf?
  • Erinnern Sie sich an alle Termine?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Wartungs- und Instandhaltungsmanagement von morgen
Vor welchen Herausforderungen im Instandhaltungsmanagement stehen Sie aktuell in Ihrem Unternehmen?
Unser Asset Management für Ihre Anlagenüberwachung und -steuerung bietet Ihnen neue Potenziale. Diverse Neuerungen im Instandhaltungssoftware gestützten Instandhaltungsmanagement sind weiterhin auf dem Vormarsch.

Datenerfassung in der Instandhaltung digitalisieren
Nutzen Sie unsere Workshops, in den wir Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Ihnen für eine schnelle Datenanalyse und Auswertung zur Verfügung stehen, welche Stolpersteine beim Instandhaltungsmanagement zu bewältigen sind und wie eine reibungslose Synchronisierung mit der mobile Instandhaltungs-APP aussehen kann.
Wir zeigen anhand konkreter Beispiele auf, wie Sie mithilfe der Instandhaltungssoftware auf die steigenden Anforderungen an Instandhaltungs- und Wartungsprozesse reagieren.