Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form


Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Kontaktieren Sie uns unter:
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oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht

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Digitaler Helfer unterstützt bei den Aufgaben im Arbeitsschutz
Die Verbandbuchsoftware von der Hoppe Unternehmensberatung ist ein digitaler Helfer, der Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützt.

lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Eine wichtige Grundlage für die Dokumentation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträge. Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers. Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.

Alle Informationen sind in der Verbandbuchsoftware revisionssicher gespeichert und jederzeit wieder abrufbar
Die Zusammenstellung von Unterlagen für Audits ist somit ein Kinderspiel. Ein Filterung der Einträge vereinfacht zusätzlich die Analysen.

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen - DGUV im Verbandbuch
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen und Unfällen.

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