Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsbeauftragte
Anforderungen im Arbeitsschutz als Sicherheitsbeauftragter meistern
Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.
Arbeitsschutzlösung für den Sicherheitsbeauftragten
Dokumentieren Sie als Sicherheitsbeauftragter die einzelnen Faktoren im Arbeitsschutz in einem ganzheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystem.
Unsere Arbeitsschutzlösung Wartungsplaner zeigt Ihnen, wie man die Aufgaben effizient verknüpfen und messbar machen kann.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:
- das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren,
- den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitsmängel zu unterrichten,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten anzuhalten,
- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stehen.
So optimieren Sie ihre Wartungsaktivitäten
Der Wartungsplaner ist ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen, die eine effiziente Betriebsführung anstreben.
Mithilfe einer solchen Lösung in Form einer Wartungsplaner-Software, können Unternehmen ihre Prüf- und Wartungsaktivitäten optimieren und den Überblick über den Zustand ihrer Anlagen behalten.
Letztendlich bietet der Wartungsplaner eine zentrale Plattform, um alle relevanten Informationen für Wartungen zu erfassen und zu verwalten.
Mit unserer Software können Dienstleistungen von Prüf- und Wartungspläne erstellen, Termine festlegen und Aufgaben an die zuständigen Mitarbeiter zuweisen.
Durch die Automatisierung dieser Prozesse können Sie Zeit und Ressourcen einsparen. Zudem werden wiederkehrende Aufgaben rechtzeitig erinnert, um effektiv Prüffristen zu managen.
Ein weiterer Vorteil besteht in der besseren Nachverfolgbarkeit von Wartungsaktivitäten.
Insbesondere durch die Nutzung einer Prüfprotokoll-Software können Unternehmen alle durchgeführten Prüfungen und Wartungsarbeiten dokumentieren und archivieren.
Dadurch entsteht eine lückenlose Historie, die im Falle von Compliance-Audits oder rechtlichen Anforderungen von unschätzbarem Wert ist. Die Wartungsplaner-Software ermöglicht es, die Ergebnisse und Berichte schnell abzurufen und bei Bedarf vorzulegen.
Die effiziente Software für vollständige Transparenz
Think Safety First
Der Wartungsplaner erinnert Sie an den nächsten Prüftermin.
Behalten Sie das gesamte Service-Management zu Ihrem Inventar immer im Blick.
SAP Schnittstelle zum Wartungsplaner
Wir bieten eine individuelle Schnittstelle zu SAP an.
Mit der SAP Schnittstelle werden die Aufgaben zu den Equipments im Wartungsplaner und im SAP PM Modul abgeglichen.
Ein Abgleich der Daten erfolgt über RFC Bausteine und BAPI - Controls.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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