Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hoppe Unternehmensberatung.

Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Hoppe Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.  Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Hoppe Unternehmensberatung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Die Hoppe Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Hoppe Unternehmensberatung zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

Haftung
Die Consultants der Hoppe Unternehmensberatung handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Consultants der Hoppe Unternehmensberatung, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Hoppe Unternehmensberatung gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

Honorar
Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Unternehmensberater“. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. 

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hoppe Unternehmensberatung eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Hoppe Unternehmensberatung hält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels einer Rechnung zu bestätigen.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht + Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. 

Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Hoppe Unternehmensberatung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Hoppe Unternehmensberatung zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist die Hoppe Unternehmensberatung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. 

Software und Lizenzen
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Lizenzen sind, sofern nicht anders vereinbart, gekennzeichnet durch den PC-Name und den Windows-Loginnamen.
Die Festschreibung der Lizenz erfolgt nach einer Kulanzzeit von 2 Stunden.
Eine Ausnahme bildet die Standortlizenz, hierbei ist ein übertragen der Lizenzen auf andere PC und andere Windows-Loginnamen möglich. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen! 
Wenn Sie einen PC Namen wechseln, oder die Software auf einem anderen PC mit einem anderen Namen einsetzen wollen, dann benötigen Sie eine weitere Lizenz für diesen PC. Mit dem Update erhalten Sie automatisch wieder eine freie Lizenz.

Eigentumsvorbehalt
Die Hoppe Unternehmensberatung behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

Stornieren, Verschieben oder Absagen eines Beratungsauftrages oder eines Workshop / Schulung
Bei einer Stornierung, Verschiebung oder Absage eines Beratungsauftrages oder eines Workshops behält sich die Hoppe Unternehmensberatung vor, die beauftragten Leistungen im vollen Umfang nebst Reisekosten und Übernachtungskosten zu berechnen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Hoppe Unternehmensberatung


AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen - HOPPE Unternehmensberatung

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