Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Zwischen einer Maschine und den eingebauten Betriebsmitteln (Produkte) gibt es Verbindungen zu anderen EU-Richtlinien.
z.B.
2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte)
2012/19/EU Elektro- und Elektronik-Altgeräte
2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
2014/68/EU Druckgeräte
2014/29/EU Druckbehälter



Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU
Die Schutzziele der EU-Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Steuerungen zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Niederspannungsrichtline, sicher einhalten.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Steuerungen zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.


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Den Überblick über die eigenen Betriebsmittel zu verlieren bietet viele Risiken für ihr Unternehmen. Wenn Sie Ihren gesetzlichen Wartungsverpflichtungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und Fuhrpark nachkommen wollen, lässt sich eine saubere Dokumentation nicht vermeiden.

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Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.

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