Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsbeauftragte

Anforderungen im Arbeitsschutz als Sicherheitsbeauftragter meistern

Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.

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Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:

  • das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren,
  • den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitsmängel zu unterrichten,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten anzuhalten,
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stehen.

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Wir zeigen Ihnen die häufigsten Herausforderungen, die Sie mit einem Wartungsplaner lösen können.
In unserem Wartungsmanager planen Sie alle Termine im Voraus ein und erhalten rechtzeitig eine Erinnerung per eMail durch das eMailcenter. Mit der Software wird nie wieder ein gesetzlich vorgeschriebener Prüftermin übersehen!

Im Wartungsplaner erfassen Sie alle Aufgaben für Ihre Instandhaltungsmitarbeiter, Techniker und Servicekräfte. Erst dann können die Wartungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften sicher durchgeführt werden.

Die Elektrofachkraft muss wieder auf zwei getrennte Normen zurückgreifen
DIN EN 50678 VDE 0701: Die neue Norm ist jetzt gültig
De Titel der Norm lautet: "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"

Die VDE 0701/0702 wurde in 2 unabhängige Normen separiert!
Die neue VDE 0701 ist damit ein allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.
Diese Norm gilt allerdings nicht mehr für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräte. Für die Wiederholungsprüfung gibt es jetzt die separierte VDE 0702.
In diesem Zusammenhang gibt es auch neue Prüfplaketten, die die Normen getrennt voneinander abbilden. Die alte Doppel-Norm 0701/0702 gilt noch bis Sep. 23. Alte Prüfplaketten können noch bis zu diesem Zeitpunkt verwendet werden.

Die europäischen Harmonisierungsgebot ist die Ursache für die Teilung der VDE 701/702.
Eine Elektrofachkraft muss also künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

- DIN VDE 0701 gilt für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. (DIN EN 50678)
- DIN VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfungen.

Entstanden ist die neue Norm DIN EN 50678 VDE 0701 durch eine Teilung der alten Norm DIN VDE 0701-0702 in zwei Teile.

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.

Vom Leitstand aus die Wartungen überwachen.
Im Wartungsplaner werden alle Wartungen, Prüfungen und sonstige Vorgänge wie von einem Leitstand aus optimal überwacht und gesteuert.