DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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effiziente und flexible Planung und Koordination der Prüffristen und Wartungsprozesse
In der Instandhaltungm, Wartung, und Produktion stehen Führungskräfte unter enormem Druck, ihre Prozesse in puncto Zeit, Budget und Qualität erfolgreich zu managen. Zeitgleich sind sie für die Führung und Motivation der Mitarbeiter verantwortlich, für die sie die Einsatzplanung und Arbeitszeitgestaltung übernehmen.
Eine effiziente und flexible Planung, Steuerung und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsprozessen sind für die Sicherheit und Erhaltung der Maschinen und Anlagen und somit den Erfolg des Unternehmens maßgeblich.

Daten zur Wartung und Instandhaltung effizient speichern, verarbeiten und zurückverfolgen
Die Softwarelösung Wartungsplaner erlaubt es, Daten zur Wartung, Prüfung und Instandhaltung effizient zu speichern, zu verarbeiten und zurückzuverfolgen.
Die Anwendung der Hoppe Unternehmensberatung wird gestützt durch langjährige Erfahrungen im Prüffristenmanagement sowie angereichertem Branchen-Know-how.
Wartungsplaner ermöglicht das Instandhaltungsmanagement von der Planung, Wartung und Dokumentation bis hin zum Ersatzteilmanagement.
Die Softwarelösung bietet dabei eine zuverlässige Planung und Überwachung von prüfpflichtigen Betriebsmittel und sorgt letztlich dafür, dass Wartungsmaßnahmen zur richtigen Zeit eingeleitet werden können.

Vorausschauend warten - Ausfälle von Maschinen minimieren durch Predictive Maintenance
Ziel der vorausschauenden Wartung ( Predictive Maintenance ) ist es, die Ausfälle von Maschinen und Anlagen zu minimieren. Eine Instandhaltungssoftware wie der HOPPE Wartungsplaner ebnet dafür den Weg.

Die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Maschinen gehört zu den Routineabläufen in Unternehmen. Dabei können Wartung und Instandhaltung auf unterschiedlich hohen Niveaus durchgeführt werden.

Vorbeugende Instandhaltung versus zustandsbasierten Instandhaltung

  • Bei der vorbeugenden Instandhaltung wird ausschließlich visuell inspiziert.
  • Bei der zustandsbasierten Instandhaltung, werden für das sogenannte Condition Monitoring Messinstrumente eingesetzt.

Der Wartungsplaner ermöglicht die Digitalisierung von Big Data.

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