Dokumentieren Sie alles, was für Ihr Audit gebraucht wird!

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit einhalten

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

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Rechtssichere Prüfungen Für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement, zum Beispiel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen Sie Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen und warten.
Beachten Sie bitte auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.

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Intuitive Bedienung und eine einfache Schnittstelle zu anderen Systemen.
Schnittstellen sind für eine einfache Bedienung das A und O. Keiner möchte tausende prüfpflichtige Gegenstände wie Maschinen und Anlagen manuell eintragen, wenn diese bereits in Excel-Listen existieren. Aus diesem Zweck haben wir auf ein offenes System gesetzt um mit einfachen CSV / EXCEL Importen den Start zu vereinfachen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.