Arbeitsschutz-Prüfungen dokumentieren und auswerten

Anzahl der Prüfungen und Komplexität im Arbeitsschutz steigt.

Arbeitschutz-Prüfungen dokumentieren und auswerten
1. Prüfungsinhalte festlegen und Prüfungen planen
2. Prüfungen/Audit vor Ort durchführen und Ergebnisse dokumentieren
3. Prüfungen dokumentieren und auswerten

Von wem wird der betriebliche Arbeitsschutzes geprüft?
Die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wird durch das Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Das Gewerbeaufsichtsamt ist befugt, jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen.
Die Gewerbeaufsicht überwacht und kontrolliert

  • den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit)
  • den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
  • die Umsetzung arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Auflagen, einschließlich Stress / psychische Fehlbelastungen.

Die sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person ist ein unverzichtbares Mittel um ein Maximum an Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Ob die Prüfung zur Inbetriebnahme oder die regelmäßige Überprüfung aller Geräte, der Wartungsplaner sorgt für einen unkomplizierten Ablauf und dafür, dass Ihre Arbeitsmittel allen Sicherheitsstandards entsprechen.

Bringen Sie die Dokumentation Ihrer "Arbeitsschutz Prüfungen" auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.

Aufgabe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und die Anwendung angemessener Sicherheitstechnik ist die Aufgabe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Mit dem Wartungsplaner kann Ihr Unternehmen HSE-konform (Health, Safety & Environment ) wird. Die Software sorgt für ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und guter Arbeitsschutzdokumentation

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Planen Sie den Arbeitsschutz
Eine termingerechte Planung der Arbeitsschutz-Prüfungen wird im Wartungsplaner dargestellt.
Die Software plant Prüfungen im Arbeitsschutz, Unterweisungen und Wartungen. Darüber hinaus verwaltet die Software Module für Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Gefahrstoffmanagement, Betriebsanweisungen und Betriebssicherheitsverordnung enthalten.

Als Arbeitsschutzverantwortliche/-r werden Sie demnächst mit umfassenden gesetzlichen Neuerungen konfrontiert.

Planen sie jetzt Arbeitsschutz Prüfungen rechtssicher . Arbeitsschutz

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Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

Instandhaltungsdokumentation mit wenigen Klicks
Die zeit- und nervenaufreibende Suche nach Wartungsunterlagen gehört in vielen Produktionsunternehmen zum Arbeitsalltag. Um vom langen Suchen zum schnellen Finden zu kommen, setzen Instandhaltungsleiter auf die Instandhaltungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung.
Je komplexer und umfassender die Maschinen und Anlagen, desto länger brauchen Instandhalter, Ingenieure sowie Techniker für die Suche nach zuverlässigen Informationen. Alle wichtigen Unterlagen wie Prüfprotokolle, Checklisten und Wartungsaufträge werden mit der Wartungsplaner Software mit wenigen Klick zusammengestellt.