Als Sicherheitsfachkraft einfach auf dem Laufenden bleiben

Wissen Sie, was laut Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln tatsächlich relevant ist?

Behalten Sie als Sicherheitsfachkraft wirklich noch den Überblick bei den Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen?
Wissen Sie, was laut Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln tatsächlich relevant ist?
Was ist bei überwachungsbedürftigen Anlagen zu beachten?
Als Sicherheitsfachkraft einfach auf dem Laufenden bleiben – egal ob zu Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen!
Lassen Sie sich durch die Wartungsplaner Software von der HOPPE Unternehmensberatung bequem über alle für Sie relevanten Aufgaben informieren.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
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Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Technischen Regelwerke enthalten Regeln der Technik und beschreiben den Stand der Technik
Software setzt die Technische Regeln rechtssicher um.




Mehr Zeit für Produktivität bei den Wartungsprozessen
Das Dokumentenmanagement im Wartungsplaner ist Ihr digitaler Schreibtisch zum Ablegen von Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen und sonstigen Dokumenten. Zu jedem Prüfobjekt und Prüfbericht können Sie Dokumente und Prüfprotokolle speichern. Den Zugang zu bestimmten Daten können Sie auf spezifische Personen beschränken. Ihre Mitarbeiter können im lokalen Netzwerk direkt vom Arbeitsplatz auf Dokumente zugreifen und garantieren so kürzere Bearbeitungszeiten. Wartungsprozesse können intuitiv ablaufen und gesteuert werden, sodass mehr Zeit für Produktivität bleibt.

5 Gründe warum unsere Kunden den Wartungsplaner einsetzen:

  • Unternehmerische Risiken minimieren durch Einhaltung der gesetzlicher Bestimmungen
  • Mehr Transparenz über aller Wartungsaktivitäten ermöglichen
  • Kosten sparen und Vorgänge bei der Wartung und Instandsetzung verbessern
  • Enorme Zeitersparnis
  • Effizientere Workflows durch automatische eMail Erinnerung schaffen

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Wie erfolgt die Einführung in den Wartungsplaner?
Wir unterstützten Sie bei den ersten Schritten mit unserer Wartungssoftware. Denn gute Programmkenntnisse sind die Basis für den erfolgreichen Einsatz unserer Software in Ihrem Unternehmen.