Prozesse in Wartung und Instandsetzung optimal zu organisieren, abzuwickeln und zu dokumentieren.
Ziel des Einsatzes von Wartungsplanung und Wartungssteuerungs-Systemen ist es, durch die Organisation der planmäßigen Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und effizientes Störungsmanagement die Prozesse in Wartung und Instandsetzung optimal zu organisieren, abzuwickeln und zu dokumentieren.
Die Basis aller Aufgaben und Aktivitäten ist die vollständige und strukturierte Abbildung der zu wartenden Maschinen und Anlagen.
Die Strukturierung ist im Wartungsplaner mehrdimensional gestaltet. Dies geschieht zum Beispiel nach räumlichen oder wartungstechnologischen Gesichtspunkten.
Alle relevanten Informationen zum Wartungsobjekt sind aus der Hauptstruktur alle Objekte heraus erreichbar.
Behalten Sie Prüf- und Wartungsfristen immer im Blick
Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie dafür sorgen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und dies entsprechend dokumentiert wird.
Wissen Sie, wann Ihre Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zuletzt geprüft wurden?
Defekte Arbeitsmittel können dazu führen, dass die Produktion stillsteht, oder, dass es zu schweren Arbeitsunfällen kommt.
Damit Sie keine Prüffristen mehr vergessen, gibt es den praktischen Prüf- und Wartungsplaner.
Wir bieten eine Praxis-Software Prüf- und Wartungsplaner zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Reparatur aller Arbeitsmittel.
Und so haben Sie alle Prüf- und Wartungsfristen mühelos im Griff:
1. Prüfobjekte anlegen
Die Anlage der Prüfobjekte erfolgt in von Ihnen frei definierbaren Kategorien.
Hier eine Liste von typischen Prüfobjekten.
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Fuhrpark wie Stapler, Fahr- und Hebezeuge
- Brandschutz, Feuerlöscher
- Regale
- Leitern und Tritte
- Druckbehälter
2. Prüfdaten zu jedem Arbeitsmittel erfassen
Dies geschieht in vordefinierten Eingabefeldern, entweder mit Standardeinstellungen oder ganz individuell.
Legen Sie den Prüftermin und die Zuständigkeit fest.
Ergänzen Sie das Prüfintervall für die nächste Prüfung.
3. Prüfprotokolle anhängen
Dokumente wie Prüfanhänge hinterlegen
4. Automatische Erinnerung
per eMail erhalten Sie eine automatische Erinnerung über die anstehenden Aufgaben
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
Wir sind für Sie da!
Unser maßgeschneiderter Service unterstützt Sie schnell und bequem bei Problemen und Fragen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus und beraten Sie im Rahmen eines Workshops.
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