Gesundheitsdaten können in einem Verbandbuch eingetragen werden

personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software elektronisches Verbandbuch ersetzen.

Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen der Dokumentation des Unfall- und Erkrankungsgeschehens
Die meisten Unternehmen führen ein betriebliches Verbandbuch. Was dabei jedoch aus Datenschutzsicht zu beachten ist, bleibt oft außen vor.
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen der Dokumentation des Unfall- und Erkrankungsgeschehens und auch zum Nachweis für den Versicherten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Daher können die Gesundheitsdaten in einem Verbandbuch eingetragen werden.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.
Personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.

Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.

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Jetzt noch flexibler: Alle vorgeschriebenen Daten für das Verbandbuch dokumentieren.

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Verwaltung von Einträgen im Verbandbuch im Unternehmen und effizientes Managen in nur einer Software
Die Eintäge im Verbandbuch und das Auffinden von Dokumenten sollte datenschutzkonform und einfach funktionieren. Mit der neuesten Generation der Verbandbuchsoftware hat die HOPPE Unternehmensberatung eine Softwarelösung entwickelt, welche Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt.

Dokumentenmanagement für den Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und Gesundheitsvorsorge.
Eine lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen ist dabei unerlässlich, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Die Verbandbuchsoftware bietet hier eine effektive Lösung zur Erfassung und Auswertung von Unfällen sowie erbrachten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Durch die digitale Speicherung aller Daten wird nicht nur Platz gespart, sondern auch eine schnelle Suche nach bestimmten Vorfällen ermöglicht. Zudem kann das System individuell angepasst werden - je nach Größe des Unternehmens oder spezifischen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Auch Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter lassen sich über die Software planen und dokumentieren.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Verbandbuchsoftware hilft bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie beispielsweise dem Datenschutzgesetz oder Arbeits- und Brandschutzverordnungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in jedem Fall auf eine professionelle Verbandbuchsoftware setzen - denn sie erleichtert nicht nur die Organisation im Bereich Arbeitsschutz, sondern sorgt auch dafür dass alle relevanten Informationen stets griffbereit sind!