Ein Meldeblock dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 Verbandbuch

Ein Meldeblock dient zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Er dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden. Er sollte daher im Bestfall zusammen mit den Erste-Hilfe-Materialien der jeweiligen Firma aufbewahrt werden, damit jederzeit Übersicht über die Bestände des Verbandszeugs besteht.

Vier Fakten für ein Meldeblock

  • Das Führen eines Meldeblock / Unfallbuch für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen in einem Unfallbuch / Meldeblock können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Der Meldeblock verschafft einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen.
Der Meldeblock ist ein wichtiges Hilfsmittel, um Betriebsärzten einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen zu verschaffen.

Die eingetragene Aufzeichnungen im Meldeblock müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsa¨tze der Pra¨vention fünf Jahre lang aufgehoben werden.

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Verbandbuch: Beachten Sie den Datenschutz bei Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Hoppe Verbandbuch-Software geht die Dokumentation der Ersten Hilfe datenschutzkonform.

Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.