Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?

Medizinische Kenntnisse sind beim betrieblichen Ersthelfer erforderlich.

Anzahl der Ersthelfer für das Unternehmen
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für das jeweilige Unternehmen ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe der Firma ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Regeln für die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

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Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?
Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren Firmen entsprechend mehr.

Ein betrieblicher Ersthelfer muss über die notwendigen medizinischen Kenntnisse verfügen

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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch bei den Erste-Hilfe-Leistungen festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.