internationale Normen und Gesetze - HOPPE UnternehmensberatungInternationale Normen ISO 9001, ISO/TS 16949, VDA 6.1, Inhalt der BGV A1 |
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Fachvortrag Wartung von Maschinen/Sicherheitsmanagement: nur 120,- EURO ![]() vom Gerätesicherheitsgesetz erfasst werden. Die Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig. Trägt ein Produkt das GS-Zeichen, so wurde von einer unabhängig zugelassenen Zertifizierungsstelle gewährleistet, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) erfüllt. Als Voraussetzung zur Aufnahme in den Lieferantenstamm der Automobilhersteller wird eine Qualifikation nach ISO/TS 16949 zwingend gefordert. 1. Kapitel: Allgemeine Vorschriften (§ 1) 2. Kapitel: Pflichten des Unternehmers § 2 Grundpflichten des Unternehmers § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten § 4 Unterweisung der Versicherten § 5 Vergabe von Aufträgen § 6 Zusammenarbeit mehrer Unternehme § 7 Befähigung für Tätigkeiten § 8 Gefährliche Arbeiten § 9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote § 10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflichten § 11 Maßnahmen bei Mängeln § 12 Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regel § 13 Pflichtenübertragung § 14 Ausnahmen 3. Kapitel: Pflichten der Versicherten § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten § 16 Besondere Unterstützungspflichten § 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote 4. Kapitel: Organisation des Betrieblichen Arbeitsschutzes Abschnitt 1 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragter § 19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte § 20 Sicherheitsbeauftragte Abschnitt 2 Maßnahmen bei besonderen Gefahren § 21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers § 22 Notfallmaßnahmen § 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Abschnitt 3 Erste Hilfe § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers § 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer § 27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter § 28 Unterstützungspflicht der Versicherten Abschnitt 4 Persönliche Schutzausrüstung § 29 Bereitstellung § 30 Benutzung § 31 Besondere Unterweisungen 5. Kapitel: Ordnungswidrigkeiten (§ 32) 6. Kapitel: Übergangs- und Ausführungsbestimmungen (§ 33) 7. Kapitel: Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften (§ 34) 8. Kapitel: Inkrafttreten (§ 35) |
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Hoppe Unternehmensberatung - Seligenstädter
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