DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten

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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.




Mit dem Wartungsplaner können Sie nie wieder einen anstehenden Prüftermin verpassen!
Mit der Wartungsplaner Software gelingt Ihnen das jetzt so zeitsparend, einfach und sicher wie nirgendwo sonst. Nach Ihrer Anmeldung können Sie die Wartungen bei Maschinen, Prüftermine bei den Betriebsmitteln oder auch die Unterweisungen je Mitarbeiter planen, terminieren und sogar zuständigen Mitarbeitern zuordnen. Sie werden automatisch erinnert, wenn eine neue Wiederholungs-Prüfung oder Wiederholungs-Unterweisung termingemäß ansteht. Kein Termin kann durchrutschen.

Gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Sollte die Berufsgenossenschaft einmal zur Prüfung erscheinen, ist der Wartungsplaner eine praxisnahe Arbeitshilfe, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Arbeitsschutz einfach zu erfüllen und dies lückenlos nachzuweisen.

Instandhaltung erfolgreich umsetzen.
Veränderungen in der Instandhaltung im Produktionsbetrieb erfolgreich umsetzen.
Ein sogenannte Onlineanwendung bzw. Digitalisierung im Allgemeinen zu realisieren, ist keine große Herausforderung. Die erwähnten Technologien sind allgegenwärtig.
Dennoch ist es so schwierig, diese Technologien effektiv in der Instandhaltung einzusetzen.
Branchenunabhängig entscheiden neue Technologien, ob Sie wettbewerbsfähig bleiben oder eben nicht. Im Fokus dabei steht klar die Digitalisierung in der Instandhaltung.
Wir reagieren mit der kreativen Lösung Instandhaltungssoftware Wartungsplaner auf die Veränderung von Aufgaben und Prozessen in der Produktion durch die Digitalisierung der Instandhaltungsaufgaben.

Die Hoppe Unternehmensberatung hat mit Ihrer Branchenlösung "Wartungsplaner-Software" die Herausforderung angenommen, um Unternehmen beim Wartungsmanagement zu unterstützen.

Digitalisierung in der Instandhaltung ist kein neues Thema
Automatisierte Wartungsprozesse sorgen nicht nur dafür, dass Kosten gespart werden. Industrieunternehmen können auch die wertvolle Ressource Mitarbeiter schonen.

Die Digitalisierung von Instandhaltungsprozessen ist an sich kein neues Thema. Dennoch sind viele Abläufe in deutschen Industriebetrieben nach wie vor analog organisiert.

Vieles spricht dafür, mühsame und aufwendige Prozesse digital zu lösen.
Denn digitale Abläufe eröffnen nicht nur zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung von Effizienz, Planungssicherheit, vorausschauender Wartung. Unternehmen können durch die Digitalisierung von Aufgaben Mitarbeiter entlasten.