So organisiert die Elektrofachkraft die Prüfung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderte Prüfung elektrischer Arbeitsmittel
Organisation der Prüfungen durch die Elektrofachkraft
Die Liste der prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Betriebsmittel in Unternehmen ist endlos lang.
Die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderte Prüfung elektrischer Arbeitsmittel vor erster Inbetriebnahme darf nur von einer hierfür befähigten Person (Elektrofachkraft) nach TRBS 1203 durchgeführt werden.
Neben dem
- Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
- und geeigneten Messgeräten,
- sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
- muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
- Prüfart
- Prüffrist
- Prüfumfang
Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de