DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Arbeitssicherheit - Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS)
Im internationalen Vergleich hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht. Zwar werden die technischen Gründe für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen immer besser beherrscht, nicht zuletzt durch die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, aber in Bezug auf den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen und im organisatorischen Bereich innerhalb des Unternehmens besteht hier noch Handlungsbedarf.

Bisher galt vielerorts die Meinung, dass die Arbeitssicherheit im Unternehmen wenigen Spezialisten im Betrieb obliegt und von der Unternehmensleitung nur als untergeordnete, eher lästige Aufgabe betrachtet wird. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeitssicherheit tatsächlich als integraler Bestandteil des betrieblichen Erfolgs gesehen wird.

Deshalb wird in vielen Unternehmen und auch bei Behörden bereits die Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS) diskutiert.

Wir unterstützen Sie mit der Arbeitssicherheit-Software Wartungsplaner beim Aufbau und der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage gängiger Konzepte (z.B. OHSAS 18001, SCC, OHRIS)

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