Wartungsplaner verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche
Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche, schnellen Informationen in nur wenigen Klicks für die Erfassung von Prüfgegenständen und Prüfberichten können Sie und Ihre Kollegen sicherlich für den Einsatz der Software zur Wartungsplanung begeistern.
Die Elektrofachkraft muss wieder auf zwei getrennte Normen zurückgreifen
DIN EN 50678 VDE 0701: Die neue Norm ist jetzt gültig
De Titel der Norm lautet: "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"
Die VDE 0701/0702 wurde in 2 unabhängige Normen separiert!
Die neue VDE 0701 ist damit ein allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.
Diese Norm gilt allerdings nicht mehr für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräte. Für die Wiederholungsprüfung gibt es jetzt die separierte VDE 0702.
In diesem Zusammenhang gibt es auch neue Prüfplaketten, die die Normen getrennt voneinander abbilden.
Die alte Doppel-Norm 0701/0702 gilt noch bis Sep. 23. Alte Prüfplaketten können noch bis zu diesem Zeitpunkt verwendet werden.
Die europäischen Harmonisierungsgebot ist die Ursache für die Teilung der VDE 701/702.
Eine Elektrofachkraft muss also künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.
- DIN VDE 0701 gilt für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. (DIN EN 50678)
- DIN VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfungen.
Entstanden ist die neue Norm DIN EN 50678 VDE 0701 durch eine Teilung der alten Norm DIN VDE 0701-0702 in zwei Teile.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.
Software-Tool für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Es ist nicht leicht, den Überblick über Prüfvorschriften und -zeiträume zu bewahren.
Mit einem Softwaretool können Unternehmen aller Branchen sämtliche prüfungspflichtige Gegenstände leicht und schnell verwalten.
Der Wartungsplaner sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Artikel bei https://www.git-sicherheit.de/