Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01

So können Sie die Brandschutzanforderungen einhalten
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.

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Was ist "Brandschutz?
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
Ein Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft oder ein Werksfeuerwehrmitarbeiter sein, wenn entsprechende Vorkenntnisse vorliegen. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 erfolgt.

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Viele Unternehmen verwalten ihren Maschinenbestand auch heute noch mittels loser Dokumente, Anlagenbücher oder Excel-Tabellen.
Wenn die Zahl der Maschinen mitsamt der wiederkehrenden Wartungen jedoch ansteigt, geraten solche Systeme schnell an ihre Grenzen. Der Maschinenbestand wird dann unüberschaubar und eine manuelle Rückverfolgung sehr mühsam.
Dabei gelten gerade in produzierenden Unternehmen und in der Lebensmittelbranche strenge gesetzliche Vorgaben, die aus Sicherheitsgründen eine lückenlose Systematik bei der Verwaltung von Wartungen und Instandsetzungen fordern. Unsere Windows basierte Software Wartungsplaner deckt all diese Anforderungen ab, indem sie zentral alle Wartungen und Prüfungen übersichtlich und leicht nachvollziehbar abbildet.

Der Wartungsplaner verfügt über zahlreiche DEMO-Daten.
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Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen. Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.

Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren. Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen. Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben. Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen. Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.