DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.

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§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben

Wartungssoftware verwaltet zentral alle  Prüftermine im Unternehmen.

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Software erinnert an den nächsten Wartungstermin
Sind Maschinen und Anlagen erst installiert und in Betrieb genommen, liegt es am Anlagenbetreiber, sich um das reibungslose Funktionieren seiner Anlagen zu kümmern. Dazu gehören auch die Prüfungen, die vom Gesetzgeber gefordert werden. Wichtig dabei ist vor allem, dass Sie frühzeitig an den nächsten Wartungstermin erinnert werden.

Eine speziell für diese Zwecke entwickelte Software erfasst die notwendigen Informationen zur jeweiligen Maschine und Anlage und lädt das benötigte Prüfberichte. Lediglich das Datum der Erledigung muss am Bildschirm per Mausklick quittiert werden
Die Prüfprotokolle können in der Wartungsplaner Datenbank hinterlegt werden und sind so für die den Anlagenbetreiber jederzeit zur Vorlage bei Behörden, Audits oder Versicherungen abrufbereit.
Für die Anlagenbetreiber liegen die Vorteile auf der Hand. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, ob ein Prüftermin eingehalten wurde oder nicht, denn die Software Wartungsplaner kümmert sich automatisch darum.

Wartungsmanagement Software für die regelmäßige Wartung von Maschinen
Eine regelmäßige Wartung von Maschinen und Anlagen ist essentiell für die Arbeitssicherheit und einen reibungslosen Betrieb der Produktion.
Die Instandhaltung hat die Aufgabe die Funktionalität von Maschinen zu gewährleisten um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Das Wartungs- und Instandhaltungsmodul Wartungsplaner ist speziell für Maschinenbetreiber entwickelt worden.

So managen Sie die Wartungsdokumentation in einer Wartungsmanagement Software
Eine präzise Dokumentation der Produktionsanlagen ist wichtig für den Überblick der Wartungen. Dokumentiert werden verschiedene Wartungsaufgaben wie z.B. Reparaturen, Reinigen, Schmieren oder Nachfüllen von Schmierstoffen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie die Prüftermine und Wartungszyklen anlegen und behalten dadurch den Überblick über die Prüftermine. Zu den Anlagen werden einzelne Aufgaben den Mitarbeitern oder externen Dienstleistern zugewiesen. Anhand von Checklisten der verschiedenen Wartungsaufgaben erledigt. Die Wartungsplaner Software ermöglicht es außerdem Aufgaben nach Fälligkeit, Zuständigkeit, Bereichen oder Maschinen zu durchsuchen, sortieren und filtern.