ArbStättVO Module um das AUDIT vorzubereiten

Im November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Die neue ArbStättVO
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Am 2. November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Sie bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich!
Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie Baustellen zu gewährleisten.
Sie richtet sich dementsprechend an Arbeitgeber.

So erfüllen Sie als Arbeitgeber die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung zu physischen und psychischen Belastungen.
Setzen Sie diese nicht adäquat in Ihrem Unternehmen um, riskieren Sie Anzeigen und hohe Schadensersatzansprüche.

  • Aktuell: Dokumentieren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie ihnen rechtssicher nachkommen.
  • Effektiv: planen und dokumentieren Sie, wie Sie die neuen Regelungen der ArbStättVO ( Arbeitsstättenverordnung) sicher umsetzen
  • Praxisnah: Terminieren Sie konkret die Berücksichtigung der ArbStättV

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Aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen und sicher umsetzenl
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Die Verwaltung von prüfpflichtigen Anlagen ist in jeder großen Organisation eine Herausforderung, die mit Excel oder Handzetteln nicht mehr zu bewältigen ist.
Mit dem Wartungsplaner können alle prüfpflichtigen Betriebsmittel, in einem zentralen System über ein PC-Programm abgebildet werden, vom Stapler über Maschinen, Regalen, Türen bis zu den Elektrogeräten. Die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Prüfungen wird durch die Verwendung von Berichten, Aufgaben und Protokollen, die automatisch von der Software generiert werden, maßgeblich vereinfacht. Der Wartungsplaner sichert Ihnen eine Übersicht Ihrer prüfpflichtigen Betriebsmittel, Zuständigkeiten sowie Veränderungen und liefert Ihnen lückenlose Nachweise.